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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen vom 17.09.2020: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen

21. Januar 2021Veranlasste LeistungenHäusliche KrankenpflegeIn Kraft

Zusammenfassung

Mit diesem Beschluss vom 21. Januar 2021 verlängert der Gemeinsame Bundesausschuss die im Oktober 2020 beschlossenen, zeitlich befristeten bundeseinheitlichen Sonderregelungen zur COVID-19-Epidemie für alle 16 Bundesländer bis zum 31. März 2021; der Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2021 in Kraft. Von der Verlängerung erfasst sind die Sonderregelungen nach § 9 Absatz 1 der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie und der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgungs-Richtlinie, § 10 Absatz 1 der Soziotherapie-Richtlinie, § 11a Absatz 1 der Hilfsmittel-Richtlinie, § 2a Absatz 1 der Heilmittel-Richtlinie sowie der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte sowie § 11 Absatz 1 Nummer 2 der Krankentransport-Richtlinie. Inhaltlich werden die Regelungen selbst nicht geändert – es wird lediglich ihre Gültigkeit über den ursprünglichen Befristungszeitraum hinaus fortgeführt. Ziel ist die weitere Eindämmung der Infektionen und der Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung vor Überlastung während der Pandemie.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung

Mit Beschluss vom 21. Januar 2021 verlängert der G-BA die aufgrund der COVID-19-Epidemie eingeführten, bundeseinheitlichen Sonderregelungen für veranlasste Leistungen bis zum 31. März 2021 (nahtlos ab 1. Februar 2021). Betroffen sind Ausnahmen in den Richtlinien zu häuslicher Krankenpflege, spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, Soziotherapie, Hilfsmitteln, Heilmitteln (ärztlich und zahnärztlich) sowie zum Krankentransport – wobei die bereits bundesweit geltende Genehmigungsfreiheit von Krankentransporten für COVID-Erkrankte bzw. Personen in Quarantäne unverändert besteht. Anlass sind die verschärften und bis mindestens 14. Februar 2021 verlängerten Beschränkungsmaßnahmen von Bund und Ländern angesichts hoher Infektionszahlen und ansteckender Virusmutationen. Im verkürzten Stellungnahmeverfahren befürworteten Hessen und Bayern die Verlängerung; neue Bürokratiekosten entstehen nicht.

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Beschluss-ID: 4673