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Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Heilmittel-Richtlinie, der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie sowie der Rehabilitations-Richtlinie zu Verordnungen im Rahmen der ärztlichen Fernbehandlung

18. März 2021Veranlasste LeistungenHeilmittelIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März 2021 beschlossen, drei Beratungsverfahren gemäß 1. Kapitel § 5 seiner Verfahrensordnung einzuleiten – jeweils eines zur Anpassung der Heilmittel-Richtlinie, der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie und der Rehabilitations-Richtlinie hinsichtlich von Verordnungen im Rahmen der ärztlichen Fernbehandlung. Ziel ist die Vorbereitung entsprechender Anpassungen dieser drei Richtlinien an die ärztliche Fernbehandlung. Mit der Durchführung sämtlicher Beratungsverfahren wurde der Unterausschuss Veranlasste Leistungen beauftragt, der dabei den dem Beschluss beigefügten Zeitplan zugrunde legt. Der Beschluss selbst ändert noch keine Regelungen der Richtlinien, sondern leitet lediglich das Beratungs- und Stellungnahmeverfahren dazu ein.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 4755