Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Transkutane Vagusnervstimulation
Zusammenfassung
Der Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses hat in seiner Sitzung am 22. April 2021 in Delegation für das Plenum beschlossen, das Stellungnahmeverfahren gemäß § 91 Absatz 5 sowie § 92 Absatz 7d SGB V zur Erprobungs-Richtlinie „Transkutane Vagusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie“ einzuleiten. Stellungnahmeberechtigt sind die Bundesärztekammer, die einschlägigen in der AWMF organisierten Fachgesellschaften sowie die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller und die jeweils betroffenen Hersteller. Die Frist für die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme beträgt vier Wochen ab Versand. Ziel des Verfahrens ist es, externe Fachkreise vor der Beschlussfassung über die Richtlinie einzubinden.
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