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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – KSVPsych-RL
03. Juni 2021
Geschäftsordnung
In Kraft
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Beschlussseite
Beschluss PDF
Tragende Gründe
Verknüpfte Richtlinien
Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf
Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Beschluss-ID: 4869