Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen der Anlage 1
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2020 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) beschlossen. Konkret ändert sich Anlage 1 der Richtlinie:
- ICD-10-GM Version: Die verwendete Version der ICD-10-GM wird von 2020 auf 2021 aktualisiert.
- Liste 1 (Onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen): Es werden zusätzliche ICD-Kodes für verschiedene Formen der Thalassämie, Sichelzellenanämie und erworbene isolierte aplastische Anämie hinzugefügt (D56.0 - D60.-).
- Liste 2 (Nicht onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen): Der ICD-Kode für "Toxische Enzephalopathie" wird von "G92" zu "G92.-" geändert.
Diese Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Begründung für den Beschluss ist auf der Webseite des G-BA (www.g-ba.de) einsehbar.
Zusammenfassend: Der G-BA passt die Kinderonkologie-Richtlinie an, indem er die ICD-10-GM Version aktualisiert und spezifische ICD-Codes in den Diagnoselisten der Anlage 1 ergänzt bzw. ändert. Dies betrifft vor allem die Bereiche Thalassämie, Sichelzellenanämie, aplastische Anämie und toxische Enzephalopathie. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2021.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2020 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) beschlossen. Die Änderung betrifft die Anlage 1 der KiOn-RL und erweitert die Liste 1 „Onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen“ um pädiatrisch-hämato-onkologische Krankheiten, die in einem Zentrum behandelt werden müssen.
Erweiterte Diagnosen (Liste 1):
- Thalassämien (D56.0, D56.1, D56.2, D56.8, D56.9)
- Sichelzellenkrankheiten (D57.0, D57.1, D57.2, D57.8)
- Erworbene isolierte aplastische Anämie (pure red cell aplasia) (D60.-)
Diese Erweiterung zielt darauf ab, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung von Kindern mit diesen schweren chronischen Erkrankungen zu sichern und eine qualitativ hochwertige Versorgung unabhängig von Wohnort oder sozioökonomischer Situation zu gewährleisten. Die Behandlung dieser Erkrankungen erfordert spezialisierte Expertise und soll in pädiatrisch-hämato-onkologischen Zentren erfolgen, insbesondere im Hinblick auf Stammzelltransplantationen als kurativen Ansatz.
Anpassung ICD-Codes (Liste 2): Die in Anlage 1 der KiOn-RL enthaltenen ICD-10-GM-Kodes wurden an die Version 2021 angepasst. Für die "Toxische Enzephalopathie" (G92) erfolgte eine Ausdifferenzierung in die Subkodes G92.0 und G92.9, was jedoch keine inhaltliche Änderung der Richtlinie darstellt.
Bürokratiekosten: Durch die Änderungen entstehen bürokratische Kosten. Für die Einarbeitung in die geänderte Checkliste (Anlage 2) wird ein einmaliger Aufwand von ca. 813 Euro für alle betroffenen Einrichtungen geschätzt. Die neu hinzugefügte Anlage 3 ("Übersicht der erworbenen Kompetenzen in Praxiseinsätzen") verursacht neue Informationspflichten für Ausbildungsträger und Pflegeschulen, mit geschätzten jährlichen Kosten von ca. 114.551 Euro und einmaligen Einarbeitungskosten von ca. 1.626 Euro.
Verfahren: Die Änderung erfolgte auf Antrag der Patientenvertretung. Die Arbeitsgruppe Kinderonkologie und der Unterausschuss haben die Vorschläge beraten und konsentiert. Das BfArM informierte über notwendige ICD-Code-Anpassungen. Beteiligt waren auch der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat, die keine Bedenken äußerten.
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