Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden
Zusammenfassung
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Mit Beschluss vom 15. Juli 2021 nimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Antrag eines Antragstellers auf Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden gemäß § 137e Absatz 7 SGB V an; dem Antragsteller wird hierzu ein Bescheid erteilt. Zugleich leitet der G-BA das Beratungsverfahren zu einer entsprechenden Erprobungs-Richtlinie nach 1. Kapitel § 5 Absatz 1 der Verfahrensordnung (VerfO) ein. Der Unterausschuss Methodenbewertung wird mit der Durchführung dieses Beratungsverfahrens sowie der Ankündigung der Bewertung gemäß 2. Kapitel § 6 VerfO beauftragt.
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Beschluss-ID: 4939