Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Verschiebung des Inkrafttretens der Anforderung an Stationsleiterinnen und Stationsleiter zum Nachweis einer Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“

15. Juli 2021QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Juli 2021 ändert die Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL). Kernpunkt ist die Verschiebung des Inkrafttretens der Anforderung an Stationsleiter in der Kinderherzchirurgie, eine spezielle Weiterbildung im Bereich pädiatrische Intensivpflege nachzuweisen.

Konkret wird der Stichtag für diese Anforderung vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2029 verschoben. Stationsleiter müssen also erst ab 2029 diese Weiterbildung vorweisen.

Die geänderte Richtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der G-BA den Zeitrahmen für die verpflichtende Weiterbildung für Stationsleiter in der Kinderherzchirurgie verlängert hat, während die Änderung der Richtlinie selbst früher in Kraft tritt.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Juli 2021 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL) beschlossen. Die Änderung betrifft die Verschiebung des Inkrafttretens der Anforderung an Stationsleiterinnen und Stationsleiter von Intensivstationen, zusätzlich zur Weiterbildung im Bereich "Leitung einer Station" eine Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet "Pädiatrische Intensivpflege" oder "Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege" nachzuweisen. Ursprünglich sollte diese Anforderung ab dem 1. Januar 2024 gelten, wird nun aber auf den 1. Januar 2029 verschoben.

Begründung: Die Verschiebung soll insbesondere älteren und erfahrenen Stationsleitungen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen und keine entsprechende Weiterbildung haben, die Notwendigkeit einer kurzfristigen, zweijährigen Nachqualifizierung ersparen. Dies soll die Kontinuität in der Arbeit der Stationsleitung gewährleisten und das betroffene Personal entlasten, da diese Stationsleitungen trotz fehlender Weiterbildung aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung weiterhin als qualifiziert für die Stationsleitung angesehen werden.

Kernpunkte:

  • Richtlinie: Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
  • Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Datum des Beschlusses: 15. Juli 2021
  • Thema: Verschiebung des Inkrafttretens der Weiterbildungsanforderung für Stationsleiter in der KiHe-RL
  • Inhalt der Änderung: Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2029 für die Anforderung einer zusätzlichen Weiterbildung "Pädiatrische Intensivpflege" oder "Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege" für Stationsleiter in Intensivstationen.
  • Begründung: Sicherstellung der Kontinuität der Stationsleitung, Vermeidung einer unnötigen kurzfristigen Nachqualifizierung für erfahrene Stationsleiter, Entlastung des betroffenen Personals.
  • Unterstützung: Patientenvertretung, Ländervertretung, keine Bedenken von Verband der privaten Krankenversicherung, Bundesärztekammer und Deutscher Pflegerat.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 4945