Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Entfallen der Gültigkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Hodgkin-Lymphome
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15. Juli 2021 den Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie (PET) bei Patientinnen und Patienten mit Hodgkin-Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen geändert. Kern der Änderung ist das Herausnehmen der Hodgkin-Lymphome aus dem Anwendungsbereich, die Eingrenzung auf aggressive Non-Hodgkin-Lymphome nach zwei bis sechs Zyklen Chemotherapie oder Chemoimmuntherapie, die Aussetzung der Beschlussfassung bis zum 31. Dezember 2021 sowie die Befristung des Beschlusses bis zu diesem Datum.
Die im Beschlusstext vorgenommenen Änderungen im Einzelnen:
- Titel des Beschlusses – Die Wörter „Hodgkin-Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen zum Interim-Staging nach bereits erfolgter Chemotherapie“ werden ersetzt durch „aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nach zwei bis sechs Zyklen Chemotherapie oder Chemoimmuntherapie“.
- § 1 Absatz 1 (Neufassung) – Die PET bzw. PET/CT zum Interim-Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nach zwei bis sechs Zyklen Chemotherapie oder Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie ist ein mögliches Vorgehen, das derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden kann, aber in Studien untersucht wird; die Beschlussfassung des G-BA hierzu wird bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt.
- § 2 – Streichung der Angabe „bei Hodgkin-Lymphomen und“.
- § 5 (Neufassung) – Der Beschluss zur PET zum Interim-Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nach zwei bis sechs Zyklen Chemotherapie oder Chemoimmuntherapie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
- Anlage I, Nummer B.1 Absatz 2 – Streichung der Angabe „mit Hodgkin-Lymphomen oder“.
- Anlage II – Streichung der Angabe „bei Hodgkin-Lymphomen und“ in der Überschrift und in Satz 1 sowie Streichung der Angabe „mit Hodgkin-Lymphomen oder“ in Nummer B.1.2 (erster Spiegelstrich).
Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft; die Tragenden Gründe werden auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Mit Beschluss vom 15. Juli 2021 passt der G-BA die Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) bei malignen Lymphomen an – aus rein formalen Gründen infolge der Beendigung der Aussetzung des Bewertungsverfahrens für Hodgkin-Lymphome. Da die Indikationen frühe und intermediäre Stadien des Hodgkin-Lymphoms nun in die KHMe-RL aufgenommen wurden, entfallen die bislang begleitenden Qualitätssicherungsmaßnahmen für diese Patientengruppe (PET nach zwei Zyklen Chemotherapie zum Interim-Staging). Für Patienten mit aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen gelten die bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen unverändert bis zum 31. Dezember 2021 fort; mögliche inhaltliche Anpassungen werden in einem laufenden Bewertungsverfahren geprüft. Der Beschluss verursacht keine neuen Bürokratiekosten und stieß im Stellungnahmeverfahren auf keine Einwände.
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