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Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden – Aufforderung zur Meldung –

23. September 2021MethodenbewertungErprobungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt die Aufnahme von Beratungen über eine Erprobungs-Richtlinie zur Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden nach § 137e SGB V bekannt, die er in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 beschlossen hatte. Hintergrund ist, dass der Nutzen der Methode zwar noch nicht als hinreichend belegt gilt, sie jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet; die künftige Richtlinie soll die Erprobungsstudie konkretisieren, die eine spätere Richtlinienentscheidung auf ausreichend sicherem Erkenntnisniveau ermöglichen soll. Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbände von Ärztegesellschaften, Selbsthilfe- und Patientenvertretungen sowie Herstellerorganisationen können bis zum 28.10.2021 erste Einschätzungen über einen Fragebogen abgeben. Zugleich werden betroffene Medizinproduktehersteller aufgefordert, sich bis zum selben Datum mit aussagekräftigen Unterlagen (u. a. Produktbeschreibung, Konformitätserklärung bzw. -zertifikat und Gebrauchsanweisung) beim G-BA zu melden, um ihre Stellungnahmeberechtigung feststellen zu lassen; Nachmeldungen bleiben zulässig.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5014