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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen

16. September 2021Veranlasste LeistungenHäusliche KrankenpflegeIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des G-BA vom 16. September 2021 verlängert befristete, bundeseinheitliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie, die auf dem Grundlagenbeschluss des G-BA vom 17. September 2020 beruhen. Die Geltungsfristen dieser Sonderregelungen – die jeweils einzelne Bestimmungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie, der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgungs-Richtlinie, der Soziotherapie-Richtlinie, der Hilfsmittel-Richtlinie, der Heilmittel-Richtlinie, der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte sowie der Krankentransport-Richtlinie betreffen – werden für alle 16 Bundesländer einheitlich bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Ziel ist die weitere Eindämmung und Bewältigung der Infektionen sowie der Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung vor Überlastung. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der G-BA verlängert mit Beschluss vom 16. September 2021 die befristeten bundeseinheitlichen Sonderregelungen zur COVID-19-Epidemie für „veranlasste Leistungen“ bis zum 31. Dezember 2021 (bisher bis 30.09.2021). Betroffen sind die Richtlinien zu häuslicher Krankenpflege, spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV), Soziotherapie, Hilfsmitteln, Heilmitteln (ärztlich und zahnärztlich) sowie Krankentransporten – etwa zur Genehmigungsfreiheit von Transporten oder verlängerten Geltungsdauern von Verordnungen. Hintergrund sind weiterhin steigende Infektionszahlen (insbesondere durch die Delta-Variante) und fortbestehende Beschränkungskonzepte in allen Bundesländern, weshalb der Schutz vulnerabler Patientengruppen und die Entlastung des Gesundheitssystems weiterhin erforderlich seien. Die sechs Stellungnahmen der Bundesländer befürworteten die Verlängerung; neue Bürokratiekosten entstehen nicht.

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Beschluss-ID: 5015