Richtlinie zur Kinderonkologie: Anlage 1 – Jährliche ICD-Anpassung

03. November 2021QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 3. November 2021 ändert die Richtlinie zur Kinderonkologie. Die Änderung betrifft die Anlage 1 der Richtlinie, die an die neue Version der ICD-10-GM 2022 angepasst wird. Konkret wird in der Überschrift und den Tabellen der Anlage 1 die Bezeichnung „ICD-10-GM 2021“ durch „ICD-10-GM 2022“ ersetzt. Die Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Begründung für diesen Beschluss wird auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. November 2021 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) beschlossen. Grund für die Änderung ist die jährliche Aktualisierung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Anpassung betrifft die Anlage 1 der KiOn-RL, in der ICD-Kodes festgelegt sind. Diese wurden an die ICD-10-GM Version 2022 (Stand: 17. September 2021) angepasst. Konkret wurden in Anlage 1 der KiOn-RL die Jahreszahlen aktualisiert.

Die Änderung der Richtlinie wurde vom Unterausschuss Qualitätssicherung gemäß § 8 KiOn-RL vorgenommen, da der Kerngehalt der Richtlinie nicht berührt wird. Der Beschlussentwurf wurde dem Unterausschuss Qualitätssicherung in seiner Sitzung am 3. November 2021 vorgelegt. An der Sitzung waren der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat beteiligt, die keine Bedenken äußerten. Die Patientenvertretung und die Ländervertretung tragen den Beschluss mit.

Es entstehen durch den Beschluss keine neuen oder geänderten Informationspflichten für Leistungserbringer und somit keine Bürokratiekosten.

Kernpunkte:

  • Entscheidung: Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)
  • Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Unterausschuss Qualitätssicherung
  • Datum: 3. November 2021
  • Grund: Anpassung der Anlage 1 der KiOn-RL an die ICD-10-GM Version 2022
  • Inhaltliche Änderung: Aktualisierung der Jahreszahlen in Anlage 1 der KiOn-RL (ICD-Kodes)
  • Bürokratiekosten: Keine
  • Unterstützung: Patientenvertretung, Ländervertretung, keine Bedenken von Verband der privaten Krankenversicherung, Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 5114