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Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall zur Behandlung von Pseudarthrosen

16. Dezember 2021MethodenbewertungErprobungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA nimmt mit diesem Beschluss vom 16. Dezember 2021 einen Antrag auf Erprobung des niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls zur Behandlung von Pseudarthrosen gemäß § 137e Absatz 7 SGB V an; dem Antragsteller wird hierzu ein Bescheid erteilt. Zugleich wird das Beratungsverfahren zu einer entsprechenden Erprobungs-Richtlinie nach § 5 Absatz 1 der Verfahrensordnung des G-BA eingeleitet. Der Unterausschuss Methodenbewertung wird beauftragt, dieses Beratungsverfahren durchzuführen und die Bewertung gemäß § 6 der Verfahrensordnung anzukündigen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5187