Zentrums-Regelungen: COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 eine Änderung der Zentrums-Regelungen (Regelungen zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten gemäß § 136c Absatz 5 SGB V) beschlossen. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Epidemie werden das Basisjahr für die Fallzahlenberechnung erweitert und Fristen für IDV-Zentren verlängert; die Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Geänderte Paragraphen:
- § 5 Absatz 5 Satz 3 – Nach der Angabe „Jahr 2021“ wird die Angabe „und 2022“ eingefügt, sodass das Jahr 2022 zusätzlich als Basisjahr für die Fallzahlen herangezogen werden kann.
- § 5 Absatz 5 Satz 5 – Nach der Angabe „Jahr 2020“ wird die Angabe „und 2021“ eingefügt, womit auch das Jahr 2021 einbezogen wird.
- § 3 im Anhang zu den Anlagen 5 und 7 (Zentren in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk – IDV-Zentren) – Die Angabe „31. Dezember 2021“ wird durch „31. März 2022“ ersetzt, wodurch die dort genannte Frist verlängert wird.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung
Mit diesem Beschluss vom 16. Dezember 2021 passt der G-BA die Zentrums-Regelungen an die anhaltende COVID-19-Pandemie an: Krankenhäuser dürfen für die Berechnung der Mindestfallzahlen im Budgetjahr 2022 – wie bereits zuvor für 2020 – auf die Fallzahlen des Jahres 2019 zurückgreifen, sofern die pandemiebedingt niedrigeren Werte von 2020 bzw. 2021 unterschritten wurden. Zudem wird die Geltungsdauer des Anhangs zu den Anlagen 5 und 7 über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert, der die Versorgung intensivpflichtiger Corona-Patienten durch telemedizinisch gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-Zentren) mit ortsnah verfügbarem Expertenwissen ermöglicht. Betroffen sind somit Krankenhaus-Zentren und -Schwerpunkte sowie schwer erkrankte, intensivmedizinisch zu versorgende Patientinnen und Patienten; neue Bürokratiekosten entstehen nicht. Vorschläge aus Stellungnahmen (u. a. der DIVI zur dauerhaften Verankerung intensivmedizinischer Zentren) wurden vom G-BA zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt.
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