Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2022

16. Dezember 2021QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Dezember 2021 ändert die Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Anpassung an OPS 2022: Die Anlage 1 der Richtlinie, die Eingriffe an der Aorten- und Mitralklappe betrifft, wird an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) von 2022 angepasst. Bisher war OPS 2021 referenziert.
  • Klarstellung der OPS-Herausgeberschaft in §10: In §10 wird präzisiert, dass der OPS vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird, und nicht mehr vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Inkrafttreten: Die Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Weitere Informationen: Die vollständigen Gründe für diesen Beschluss werden auf der Webseite des G-BA (www.g-ba.de) veröffentlicht.

Kurz gesagt: Der Beschluss ist eine technische Aktualisierung der Richtlinie, hauptsächlich durch die Anpassung an den neuen OPS-Katalog 2022 und eine redaktionelle Klarstellung zur Herausgeberschaft des OPS.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Dezember 2021 eine Änderung der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL) beschlossen. Diese Änderung betrifft die Anpassung der Anlage 1 der MHI-RL an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2022.

Hintergrund und Begründung: Die jährliche Aktualisierung des OPS durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) macht eine Anpassung der in der MHI-RL enthaltenen OPS-Kodes notwendig. Der Beschluss dient dazu, die in Anlage 1 der MHI-RL aufgeführten OPS-Kodes an den OPS 2022 (Stand: 22. Oktober 2021) anzupassen.

Wesentliche Änderungen und Anpassungen:

  • § 10 MHI-RL: Anpassung der Bezeichnung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), da DIMDI in BfArM integriert wurde.
  • Anlage 1 MHI-RL: Anpassung aufgrund der Umstrukturierung des Kodebereichs 5-35a.0* "Minimalinvasive Operationen an Herzklappen: Implantation eines Aortenklappenersatzes" im OPS 2022.
    • Die Sechssteller-Kodes 5-35a.05 (Endovaskulär) und 5-35a.06 (Transapikal) bilden nun Zugangswege ab.
    • Informationen zu speziellen Methoden (Zugangssysteme, Implantate) wurden in neue Zusatzkodes 5-35b.1* ausgelagert.
    • Obwohl sich der Kodebereich 5-35a.0* im OPS 2022 geändert hat, sind keine sichtbaren Änderungen in Anlage 1 der MHI-RL erforderlich, da Anlage 1 bereits alle Sechssteller unter 5-35a.0* umfasst.
  • Aktualisierung der Jahreszahlen in Anlage 1 der MHI-RL.

Bürokratiekosten: Es entstehen durch den Beschluss keine neuen oder geänderten Informationspflichten für Leistungserbringer und somit keine Bürokratiekosten.

Verfahren: Die Anpassung erfolgte aufgrund eines Aktualisierungsbedarfs, der vom BfArM festgestellt wurde. Die Arbeitsgruppe ICD-OPS-Aktualisierung QS hat den Anpassungsbedarf beraten und dem Unterausschuss Qualitätssicherung Empfehlungen vorgelegt. Relevante Organisationen wie der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat wurden beteiligt und äußerten keine Bedenken.

Ergebnis: Der G-BA hat die Änderung der MHI-RL beschlossen. Die Patientenvertretung und die Ländervertretung tragen den Beschluss mit.

Kernpunkte:

  • Richtlinie: Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
  • Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Datum des Beschlusses: 16. Dezember 2021
  • Thema: Anpassung der Anlage 1 der MHI-RL an den OPS 2022
  • Grund: Jährliche Aktualisierung des OPS durch das BfArM
  • Wesentliche Anpassungen: Aktualisierung von § 10 (Bezeichnung BfArM), Anpassung von Anlage 1 aufgrund OPS 2022 (jedoch keine sichtbaren Änderungen in Anlage 1 selbst), Aktualisierung der Jahreszahlen.
  • Bürokratiekosten: Keine

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Beschluss-ID: 5215