Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Schlafpositionstherapie bei leichter bis mittelgradiger lageabhängiger obstruktiver Schlafapnoe
Zusammenfassung
Der Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses hat am 12. August 2021 in Delegation für das Plenum beschlossen, das Stellungnahmeverfahren gemäß § 91 Absatz 5 sowie § 92 Absatz 7d SGB V zum Beschlussentwurf über eine Richtlinie zur Erprobung der Schlafpositionstherapie bei leichter bis mittelgradiger lageabhängiger obstruktiver Schlafapnoe einzuleiten. Damit wird vor einer abschließenden Entscheidung über die Erprobungs-Richtlinie die schriftliche Beteiligung der Stellungnahmeberechtigten ermöglicht.
Zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden die Bundesärztekammer, die einschlägigen Fachgesellschaften (sowohl in der AWMF organisierte als auch nicht in der AWMF organisierte Fachgesellschaften aus der Liste nach der Verfahrensordnung), maßgebliche Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller sowie die jeweils betroffenen Medizinproduktehersteller. Die Frist für die Abgabe der schriftlichen Stellungnahmen beträgt ab Versand vier Wochen.
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