Erprobungs-Richtlinie: Mikrovaskuläre Reperfusion von Myokardgewebe mittels intrakoronar applizierter, hyperoxämischer Therapie (SSO2-Therapie) nach primärer perkutaner Koronarintervention bei akutem Vorderwandinfarkt
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Januar 2022 die Erprobungs-Richtlinie zur mikrovaskulären Reperfusion von Myokardgewebe mittels intrakoronar applizierter, hyperoxämischer Therapie (SSO2-Therapie) nach primärer perkutaner Koronarintervention bei akutem Vorderwandinfarkt (Erp-RL SSO2-Therapie) gemäß § 137e SGB V erstmals beschlossen und damit vollständig neu gefasst. Ziel ist die Erprobung der Methode in einer Studie unter Leitung einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution (UWI), um die Grundlage für eine abschließende Nutzenbewertung durch den G-BA zu schaffen. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Im Beschlusstext werden folgende Paragraphen festgelegt:
- § 1 (Zielsetzung) – Regelt das Ziel, notwendige Erkenntnisse für die abschließende Nutzenbewertung der SSO2-Therapie zu gewinnen; die Studie soll von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden, wobei das Wirtschaftlichkeitsprinzip zu beachten ist.
- § 2 (Fragestellung) – Definiert die Fragestellung: Ist die SSO2-Therapie nach pPCI im Vergleich zur alleinigen pPCI hinsichtlich Gesamtmortalität und ungeplanter herzinsuffizienzbedingter Hospitalisierungen nach mindestens 12 Monaten überlegen?
- § 3 (Population) – Legt die Einschlusskriterien fest: akuter transmuraler Vorderwandinfarkt (LAD-STEMI), systemischer arterieller Sauerstoffpartialdruck ≥ 10,7 kPa (80 mmHg) sowie erfolgreiche pPCI (Reststenose < 50 %, TIMI-Fluss ≥ 2) innerhalb von sechs Stunden nach Symptombeginn; weitere Ein- und Ausschlusskriterien sind so zu wählen, dass die Übertragbarkeit auf die Zielpopulation gewährleistet bleibt.
- § 4 (Intervention und Vergleichsintervention) – Bestimmt als Prüfintervention die 60-minütige SSO2-Therapie als Zusatzbehandlung nach erfolgreicher pPCI mit Stentimplantation; Vergleichsintervention ist die alleinige pPCI mit Stentimplantation; in beiden Armen ist eine leitliniengerechte antithrombotische Begleittherapie möglich.
- § 5 (Endpunkte) – Legt als primären Endpunkt einen kombinierten Endpunkt aus Gesamtmortalität und ungeplanten herzinsuffizienzbedingten Hospitalisierungen nach mindestens 12 Monaten fest; sekundäre Endpunkte umfassen u. a. kardiale/koronare Morbidität, Mortalität, Hospitalisierungen, gesundheitsbezogene Lebensqualität sowie (schwerwiegende) unerwünschte Ereignisse.
- § 6 (Studientyp und Beobachtungszeitraum) – Schreibt eine randomisierte, kontrollierte, multizentrische Studie vor (ggf. mit gruppensequenziellem oder adaptivem Design); der patientenindividuelle Beobachtungszeitraum ab Intervention beträgt mindestens 12 Monate; die Endpunkt-Erheber sollen gegen die Intervention verblindet sein.
- § 7 (Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringer) – Fordert die Sicherstellung einer protokollkonformen Studiendurchführung in jedem Studienzentrum nach anerkannten ethischen und wissenschaftlichen Standards.
- § 8 (Anforderungen an die Durchführung, wissenschaftliche Begleitung und Auswertung) – Regelt die Pflichten der UWI (u. a. Erstellung des Studienprotokolls, Registrierung in einem WHO-akkreditierten Register, Studienbericht nach ICH-E3, Einräumung von Rechten des G-BA auf nachträgliche Datenauswertung und Veröffentlichung) sowie die Anforderungen bei Durchführung durch den G-BA selbst oder durch Medizinproduktehersteller/Unternehmen, einschließlich der Konformitätsprüfung des Studienkonzepts und der Bescheinigung der Kostenübernahme durch die GKV.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung
Die Tragenden Gründe vom 20. Januar 2022 begründen den G-BA-Beschluss zur Erprobungs-Richtlinie nach § 137e SGB V für die mikrovaskuläre Reperfusion von Herzmuskelgewebe mittels intrakoronar applizierter hyperoxämischer Therapie (SSO2-Therapie) – eine Methode, deren Nutzen, Schädlichkeit oder Unwirksamkeit zuvor als nicht belegt eingestuft wurde, weshalb nun eine Erprobungsstudie die notwendigen Erkenntnisse für eine spätere Nutzenbewertung liefern soll. Adressiert werden Patientinnen und Patienten mit akutem Vorderwandinfarkt, bei denen die perkutane Koronarintervention (pPCI) erfolgreich und innerhalb von 6 Stunden nach Symptombeginn durchgeführt wurde; die Studie muss als multizentrische, randomisierte kontrollierte Studie konzipiert sein, in der die SSO2-Therapie gegen die alleinige pPCI mit Stentimplantation verglichen wird, mit einem kombinierten primären Endpunkt aus Gesamtmortalität und ungeplanten herzinsuffizienzbedingten Hospitalisierungen nach mindestens 12 Monaten. Die Durchführung, wissenschaftliche Begleitung und Auswertung obliegen einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution, deren Studienprotokoll vorab auf Konformität mit der Richtlinie zu prüfen ist; die geschätzten Studienkosten liegen je nach Fallzahl (ca. 784 bis über 4.400 Teilnehmende) zwischen rund 2,4 und 13,3 Millionen Euro. Als wichtige Änderungen gegenüber dem Beschlussentwurf wurden infolge des Stellungnahmeverfahrens der Beobachtungszeitraum von mindestens 12 Monaten verbindlich festgelegt, die Aufnahme weiterer patientenrelevanter Endpunkte vergleichbarer Schwere in den kombinierten Endpunkt ermöglicht sowie eine zeit- oder ereignisgetriebene Auswertungsstrategie zugelassen.
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