Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Neuromuskuläre Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung
Zusammenfassung
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Mit Beschluss vom 3. Februar 2022 nimmt der G-BA den Antrag der Cyberdyne Care Robotics GmbH vom 12. August 2021 (zuletzt aktualisiert am 18. Oktober 2021) auf Erprobung der neuromuskulären Feedbacktherapie zur Behandlung von querschnittgelähmten Patientinnen und Patienten gemäß § 137e Absatz 7 SGB V an. Der Antragstellerin wird hierzu ein Bescheid erteilt. Zugleich wird das Beratungsverfahren zu einer entsprechenden Erprobungs-Richtlinie nach 1. Kapitel § 5 Absatz 1 der Verfahrensordnung (VerfO) des G-BA eingeleitet. Mit der Durchführung dieses Beratungsverfahrens sowie der Ankündigung der Bewertung gemäß 2. Kapitel § 6 VerfO wird der Unterausschuss Methodenbewertung beauftragt.
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