Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Koronare Lithoplastie
Zusammenfassung
Der Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 12. August 2021 in Delegation für das Plenum beschlossen, das Stellungnahmeverfahren gemäß § 91 Absatz 5 sowie § 92 Absatz 7d SGB V zum Beschlussentwurf über eine Richtlinie zur Erprobung – Koronare Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit – einzuleiten. Stellungnahmeberechtigt sind die Bundesärztekammer, einschlägige in der AWMF organisierte Fachgesellschaften, maßgebliche Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller sowie betroffene Medizinproduktehersteller und die Strahlenschutzkommission. Die Frist für die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme beträgt ab Versand vier Wochen. Mit dem Verfahren werden die genannten Akteure vor einer abschließenden Entscheidung des G-BA über die Erprobungs-Richtlinie beteiligt.
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