Erprobungs-Richtlinie: High-Flow-Therapie bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Februar 2022 die „Richtlinie zur Erprobung der High-Flow-Therapie bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1“ gemäß § 137e SGB V beschlossen und damit diese Erprobungs-Richtlinie erstmalig vollständig gefasst. Ziel ist es, durch eine von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution (UWI) konzipierte, durchgeführte und ausgewertete Studie die Erkenntnisse zu gewinnen, die für eine abschließende Bewertung des Nutzens der High-Flow-Therapie (HFT) bei dieser Patientengruppe erforderlich sind.
Die im Beschlusstext geregelten Paragraphen im Einzelnen:
-
§ 1 Zielsetzung – Gewinnung der für die abschließende Nutzenbewertung der HFT notwendigen Erkenntnisse im Wege der Erprobung; Entwurf, Durchführung und Auswertung der Studie erfolgen durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution (UWI) auf Basis des wissenschaftlichen Erkenntnisstands unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips.
-
§ 2 Fragestellung – Überlegenheitsfragestellung: Führt die HFT zusätzlich zu einer Langzeit-Sauerstofftherapie (LTOT) im Vergleich zu einer alleinigen LTOT zu einer Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität?
-
§ 3 Population – Einschluss von Patientinnen und Patienten mit COPD und chronischer respiratorischer Insuffizienz Typ 1, die noch nicht mit HFT behandelt wurden und bei denen nach der Nationalen Versorgungsleitlinie COPD die Indikation zur LTOT besteht; weitere Ein- und Ausschlusskriterien sind so festzulegen, dass die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Zielpopulation gewährleistet bleibt.
-
§ 4 Intervention und Vergleichsintervention – Prüfintervention: mit Sauerstoff angereicherte HFT in Selbstanwendung zusätzlich zur LTOT über zwölf Monate; Vergleichsintervention: alleinige LTOT gemäß Leitlinienempfehlung; vorzusehen sind Maßnahmen zum Monitoring der Therapiedurchführung, zur Steigerung der Therapieadhärenz sowie Abbruchkriterien in Bezug auf die LTOT-Indikation.
-
§ 5 Endpunkte – Primärer Endpunkt: gesundheitsbezogene Lebensqualität nach zwölf Monaten, erhoben mit einem spezifischen validierten Instrument, inklusive Responderanalyse (klinisch relevanter Effekt ab einer Differenz von mindestens 15 % der Spannweite des Instruments); als sekundäre Endpunkte insbesondere Gesamtmortalität, Auftreten und Schwere von Exazerbationen, Schwere der Dyspnoe, körperliche Belastbarkeit, Entwicklung einer chronischen respiratorischen Insuffizienz Typ 2, Krankenhausverweildauer und unerwünschte Ereignisse; Verwendung validierter Erhebungsinstrumente, soweit vorhanden.
-
§ 6 Studientyp und Beobachtungszeitraum – Konzeption als randomisierte, kontrollierte, multizentrische Studie (RCT); Verblindung der Personen, die die Endpunkte erheben und auswerten, gegenüber der Intervention; Beobachtungszeitraum von mindestens zwölf Monaten zur Sicherstellung hinreichender Informationen zu Langzeiteffekten; Dokumentation weiterer therapeutischer Interventionen mit Bezug zur Grunderkrankung.
-
§ 7 Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringer – Sicherstellung, dass die Behandlung in jedem Studienzentrum gemäß dem Studienprotokoll nach den anerkannten ethischen und wissenschaftlichen Regeln für klinische Studien erfolgt.
-
§ 8 Anforderungen an die Durchführung, die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung der Erprobung – Detaillierte Verpflichtungen der UWI, u. a. Erstellung des Studienprotokolls, Registrierung der Studie in einem WHO-akkreditierten Register, Berichterstattung, Auswertung, Erstellung des Studienberichts nach ICH-E3-Richtlinie sowie Einräumung von Rechten des G-BA auf nachträgliche Datenauswertung und Veröffentlichung; bei Durchführung durch den G-BA: Bericht zu Meilensteinen und Einreichung der Studienergebnisse an eine Fachzeitschrift mit Begutachtungsverfahren; bei Durchführung durch Medizinproduktehersteller oder Unternehmen: Vorlage des Studienkonzepts zur Konformitätsprüfung, vertraglicher Ausschluss einer Einflussnahme des Sponsors und bei positivem Prüfergebnis Bescheinigung der Konformität mit Übernahme der erbrachten Leistungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung
Mit dem Beschluss vom 17.02.2022 erlässt der G-BA eine Erprobungs-Richtlinie nach § 137e SGB V zur High-Flow-Therapie (HFT) bei fortgeschrittener COPD mit chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1, da deren Nutzen zwar nicht belegt ist, sie aber – gestützt auf Hinweise auf geringere Exazerbationsraten – das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative zur alleinigen Langzeit-Sauerstofftherapie (LTOT) besitzt. Ziel ist eine randomisierte, kontrollierte, multizentrische Erprobungsstudie (sauerstoffangereicherte HFT zusätzlich zur LTOT versus LTOT allein, mindestens 12 Monate Beobachtungsdauer, primärer Endpunkt: krankheitsspezifische gesundheitsbezogene Lebensqualität), die von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution durchzuführen ist (geschätzte Studienkosten: ca. 1,35–1,72 Mio. € bei rund 246 Teilnehmenden). Eingeschlossen werden ausschließlich Patientinnen und Patienten, die noch nicht mit HFT behandelt wurden und nicht für eine nichtinvasive Beatmung (CRI Typ 2) in Frage kommen. Auf Basis der Stellungnahmeverfahren wurde die Entwicklung einer chronisch respiratorischen Insuffizienz Typ 2 als sekundärer Endpunkt aufgenommen sowie klargestellt, dass minimal klinisch relevante Differenzen (MID) unterhalb von 15 % der Skalenspannweite nicht für die Analyse zugrunde gelegt werden dürfen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr