Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2020 der KZBV
Zusammenfassung
Der Beschlusstext beinhaltet die Veröffentlichung des Berichts 2020 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA hat am 18. März 2022 beschlossen, den Bericht der KZBV zu den Qualitätsprüfungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 6 Absatz 2 der Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QP-RL-Z) zu veröffentlichen. Dieser Bericht, der als Anlage beigefügt ist, wird auf der Webseite des G-BA zugänglich gemacht.
Der Bericht der KZBV selbst fasst die Ergebnisse der zahnärztlichen Qualitätsprüfungen im Jahr 2020 zusammen, die gemäß der Richtlinie über die Kriterien zur Qualitätsbeurteilung und -förderung der indikationsgerechten Erbringung von Überkappungsmaßnahmen (QBÜ-RL-Z) durchgeführt wurden. Geprüft wurden Überkappungsmaßnahmen aus dem Abrechnungsjahr 2019. Im Jahr 2020 wurden bundesweit 398 Zahnarztpraxen per Stichprobe geprüft.
Die Ergebnisse zeigen eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr 2019. Im Jahr 2020 wurden 35% der Praxen in Kategorie A (keine Auffälligkeiten), 42% in Kategorie B (geringe Auffälligkeiten) und 23% in Kategorie C (erhebliche Auffälligkeiten) eingestuft. Gegen Praxen der Kategorien B und C wurden insgesamt 380 Maßnahmen ausgesprochen, darunter schriftliche Hinweise, Beratungen und Wiederholungsprüfungen.
Der Bericht kommt zu dem Fazit, dass die Qualitätsprüfungen etabliert sind und eine positive Entwicklung in der Qualität der zahnärztlichen Versorgung erkennbar ist, insbesondere im Bereich der indikationsgerechten Überkappungsmaßnahmen. Die Zahnärzteschaft zeige ein großes Interesse an der Weiterentwicklung der Versorgungsqualität.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr