Einleitung des Beratungsverfahrens: Klarstellung zur Verordnungsmöglichkeit von Krankenfahrten nach § 8 der Krankentransport-Richtlinie zu Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
Zusammenfassung
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Mit diesem Beschluss vom 18. März 2022 leitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Beratungsverfahren nach 1. Kapitel § 5 Absatz 1 Satz 1 seiner Verfahrensordnung ein. Gegenstand des Verfahrens ist die Klarstellung zur Verordnungsmöglichkeit von Krankenfahrten nach § 8 der Krankentransport-Richtlinie im Zusammenhang mit Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Die Durchführung des Beratungsverfahrens wird dem Unterausschuss Veranlasste Leistungen übertragen, der sich dabei an den in der Anlage festgelegten Zeitplan halten soll. Die Krankentransport-Richtlinie wird durch diesen Beschluss selbst noch nicht geändert – er dient vielmehr der Vorbereitung einer möglichen späteren Anpassung.
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