Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Qualitätssicherungsmaßnahmen Allogene Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie
Zusammenfassung
Der Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses hat am 24. März 2022 beschlossen, ein Stellungnahmeverfahren gemäß § 91 Absatz 5, § 91 Absatz 5a sowie § 92 Absatz 7d SGB V und ein Beteiligungsverfahren nach § 136 Absatz 3 SGB V zum Beschlussentwurf über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer und akuter myeloischer Leukämie einzuleiten. Damit erhalten verschiedene Beteiligte – darunter die Bundesärztekammer, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, einschlägige Fachgesellschaften (in und außerhalb der AWMF organisiert), maßgebliche Spitzenorganisationen und betroffene Medizinproduktehersteller, die Strahlenschutzkommission, der Deutsche Pflegerat sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung – Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen beträgt vier Wochen ab Versand; eine abschließende Entscheidung über die Qualitätssicherungsmaßnahmen soll erst nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen getroffen werden.
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