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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Qualitätssicherungsmaßnahmen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom

24. März 2022MethodenbewertungStationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des Unterausschusses Methodenbewertung des G-BA vom 24. März 2022 leitet ein Stellungnahmeverfahren gemäß § 91 Absatz 5, § 91 Absatz 5a sowie § 92 Absatz 7d SGB V und ein Beteiligungsverfahren nach § 136 Absatz 3 SGB V zum Entwurf eines Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom ein. Ziel ist die Einholung schriftlicher Stellungnahmen der beteiligten Kreise, bevor der G-BA eine abschließende Entscheidung über die Qualitätssicherungsmaßnahmen trifft. Als stellungnahmeberechtigt werden unter anderem die Bundesärztekammer, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, einschlägige Fachgesellschaften (sowohl in der AWMF organisierte als auch nicht in der AWMF organisierte), die Strahlenschutzkommission, der Deutsche Pflegerat sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung benannt. Die Frist für die Abgabe der schriftlichen Stellungnahmen beträgt vier Wochen ab Versand.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5371