Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst

21. April 2022QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, aufgrund der COVID-19-Pandemie die bestehenden Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und die Aussetzung von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) in mehreren Qualitätssicherungs-Richtlinien zu verlängern.

Dies betrifft die Richtlinien für:

  • Früh- und Reifgeborene
  • Minimalinvasive Herzklappeninterventionen
  • Bauchaortenaneurysma
  • Kinderherzchirurgie
  • Kinderonkologie

In diesen Richtlinien wird die Frist für die Inanspruchnahme von Ausnahmen von den Personalmindestanforderungen vom 31. März 2022 auf den 30. Juni 2022 verschoben.

Zusätzlich werden in der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie die Qualitätskontrollen durch den MD für zwei Zeiträume ausgesetzt:

  • vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. Juni 2022
  • rückwirkend vom 27. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 (mit einer Ausnahme für Kontrollen, die im April 2022 begonnen und abgeschlossen wurden)

Des Weiteren werden in der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie einige Fristen um ein Jahr verlängert.

Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. April 2022 in Kraft. Detaillierte Gründe für diesen Beschluss sind auf der Webseite des G-BA verfügbar.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. April 2022 und 19. Mai 2022 Beschlüsse zur Änderung mehrerer Qualitätssicherungs-Richtlinien (QS-RL) und der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) gefasst. Die Änderungen sind notwendig, um auf die anhaltende Belastung der Krankenhäuser durch COVID-19 zu reagieren.

Betroffene Richtlinien:

  • Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)
  • Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL)
  • Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
  • Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)
  • MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL)

Kernpunkte der Änderungen (QS-RLs):

  • Ausnahmetatbestände bei Personalmindestanforderungen: In den QS-RLs (QFR-RL, MHI-RL, QBAA-RL, KiHe-RL, KiOn-RL) werden befristet bis zum 30. Juni 2022 Ausnahmetatbestände geschaffen. Diese erlauben es Krankenhäusern, Patienten auch dann zu behandeln, wenn sie aufgrund von COVID-19-bedingten Belastungen (hohe Patientenzahlen, Personalengpässe durch Krankheit oder Quarantäne) die Personalmindestanforderungen der Richtlinien nicht erfüllen können.
  • Behandlungspflicht und Qualitätssicherung: Auch bei Anwendung der Ausnahmetatbestände bleibt die Verpflichtung der Leistungserbringer bestehen, die Leistungen fachlich geboten und gemäß dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erbringen (§ 135a Absatz 1 Satz 2 SGB V).
  • Keine Anzeigepflicht: Die Inanspruchnahme der Ausnahmetatbestände führt nicht zu einer Anzeigepflicht im Rahmen der Nachweisverfahren.

Kernpunkte der Änderungen (MD-QK-RL):

  • Verlängerung der Aussetzung von MD-Prüfungen vor Ort: Die Aussetzung von MD-Qualitätskontrollen vor Ort in Krankenhäusern wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert (ursprünglicher Zeitraum der Aussetzung: 1. Dezember 2021 bis 30. Juni 2022).
  • Ausnahmen von der Aussetzung: Kontrollverfahren, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 21. April 2022 begonnen und bis zum 21. April 2022 bereits begonnen hatten, werden fortgeführt.
  • Retrospektive Prüfungen: Retrospektive Qualitätskontrollen für den Zeitraum der Aussetzung (1. Dezember 2021 bis 30. Juni 2022) sind möglich, ausgenommen der ersten Aussetzungsperiode im Jahr 2020 (27. März bis 31. Oktober 2020).
  • Anpassung Fristen MD-QK-RL Teil B: Aufgrund der Aussetzung werden Fristen für die Durchführung von anlassbezogenen Kontrollen und Stichprobenkontrollen in Teil B der MD-QK-RL angepasst und verlängert. Die Frist zum Start der jährlichen richtlinienbezogenen Stichprobenprüfungen wird um ein Jahr verlängert. Stichprobenprüfungen im Kalenderjahr 2022 können nicht stattfinden, der Zeitraum mit einer Stichprobengröße von 20 Prozent wird um ein Jahr verlängert.

Verfahren und Stellungnahmen:

  • Die Beschlüsse wurden unter Beteiligung des Verbandes der privaten Krankenversicherung, der Bundesärztekammer, des Deutschen Pflegerats und der Bundespsychotherapeutenkammer gefasst.
  • Die Patientenvertretung trägt die meisten Abschnitte des Beschlusses vom 21. April 2022 mit, lehnt aber Abschnitt VI ab und enthält sich zum Beschluss vom 19. Mai 2022.
  • Die Ländervertretung trägt beide Beschlüsse mit.
  • Die beteiligten Organisationen (PKV, BÄK, DPR) äußerten keine Bedenken.

Kernpunkte:

  • Entscheidung: Änderung von QS- und MD-QK-Richtlinien
  • Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Datum: 21. April 2022 und 19. Mai 2022
  • Thema: COVID-19-bedingte Verlängerung von Ausnahmen von Personalmindestanforderungen und Aussetzung von MD-Prüfungen
  • Richtlinien: QFR-RL, MHI-RL, QBAA-RL, KiHe-RL, KiOn-RL, MD-QK-RL
  • Ziele: Aufrechterhaltung der Patientenversorgung trotz COVID-19-bedingter Belastungen der Krankenhäuser, Anpassung der MD-Qualitätskontrollen
  • Befristung: Ausnahmen und Aussetzungen sind befristet bis zum 30. Juni 2022, Verlängerung möglich.

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Beschluss-ID: 5388