Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall zur Behandlung von Pseudarthrosen – Aufforderung zur Meldung
Zusammenfassung
Der G-BA gibt die Aufnahme von Beratungen über eine Erprobungs-Richtlinie nach § 137e SGB V zum „Niedrigdosierten gepulsten Ultraschall bei Pseudarthrosen“ bekannt: Da der Nutzen der Methode zwar noch nicht hinreichend belegt ist, sie aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, soll in der Richtlinie eine Studie konkretisiert werden, die eine spätere Nutzenbewertung auf ausreichend sicherem Erkenntnisniveau ermöglicht. Sachverständige, Dachverbände, Selbsthilfe- und Patientenvertretungen sowie Hersteller von Medizinprodukten können bis zum 1. Juli 2022 per Fragebogen erste Einschätzungen zum Beratungsgegenstand abgeben. Zugleich werden potenziell betroffene Medizinproduktehersteller aufgefordert, sich mit aussagekräftigen Unterlagen (u. a. Produktbeschreibung, Konformitätserklärung/-zertifikat, Gebrauchsanweisung) bis zum 1. Juli 2022 beim G-BA zu melden, um ihre Stellungnahmeberechtigung für das weitere Verfahren feststellen zu lassen; Nachmeldungen bleiben zulässig.
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