Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Neuromuskuläre Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung – Aufforderung zur Meldung
Zusammenfassung
Der G-BA gibt die Aufnahme von Beratungen über eine Erprobungs-Richtlinie zur neuromuskulären Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung gemäß § 137e SGB V bekannt, die bereits in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 beschlossen wurde. Hintergrund ist, dass der Nutzen der Methode bei querschnittgelähmten Patientinnen und Patienten zwar noch nicht als hinreichend belegt gilt, sie jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet; die Richtlinie soll die Erprobungsstudie konkretisieren, die eine spätere Richtlinienentscheidung auf ausreichend sicherem Erkenntnisniveau ermöglichen soll. Mit der Bekanntmachung werden Sachverständige, Selbsthilfe- und Patientenvertretungen, Leistungs erbringer- und Herstellerverbände sowie betroffene Medizinproduktehersteller aufgefordert, bis zum 29. Juli 2022 per Fragebogen eine Ersteinschätzung zum Beratungsgegenstand abzugeben; berechtigte Stellen erhalten anschließend zudem die Möglichkeit einer mündlichen Einschätzung in einer Anhörung. Darüber hinaus werden Medizinproduktehersteller, die von Entscheidungen zu dieser Methode betroffen sind, zur Meldung beim G-BA aufgefordert (mit u. a. Produktbeschreibung, Konformitätserklärung und Gebrauchsanweisung), um ihre Stellungnahmeberechtigung festzustellen – Nachmeldungen bleiben zulässig.
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