Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bezüglich der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Absonderung
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. Juni 2022 ein Beratungsverfahren gemäß Kapitel 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 seiner Verfahrensordnung zum Thema „Überprüfung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bezüglich der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Absonderung“ eingeleitet. Damit soll geprüft werden, wie die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu handhaben ist, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Absonderung besteht (z. B. im Zusammenhang mit Infektionsschutzmaßnahmen). Mit der Durchführung des Beratungsverfahrens wurde der Unterausschuss Veranlasste Leistungen beauftragt; die konkrete Bearbeitung erfolgt auf Grundlage eines beigefügten Zeitplans. Der Beschluss selbst ändert noch keine Regelungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, sondern bereitet deren mögliche Überprüfung vor.
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