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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden

25. August 2022MethodenbewertungErprobungIn Kraft

Zusammenfassung

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Der Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses hat am 25. August 2022 beschlossen, das Stellungnahmeverfahren gemäß § 91 Absatz 5 sowie § 92 Absatz 7d SGB V zum Beschlussentwurf über eine Richtlinie zur Erprobung gemäß § 137e SGB V – Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden – einzuleiten. Zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme erhalten die Bundesärztekammer, einschlägige Fachgesellschaften (in und außerhalb der AWMF organisiert), maßgebliche Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller sowie betroffene Medizinproduktehersteller Gelegenheit. Die Frist für die schriftlichen Stellungnahmen beträgt vier Wochen ab Versand. Ziel ist die Einholung von Stellungnahmen der Beteiligten, bevor abschließend über die Erprobungs-Richtlinie entschieden wird.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5603