Zum Inhalt

Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen

22. September 2022MethodenbewertungErprobungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (Unterausschuss Methodenbewertung, in Delegation für das Plenum) hat mit Beschluss vom 22. September 2022 das Stellungnahmeverfahren gemäß § 91 Absatz 5 sowie § 92 Absatz 7d SGB V zum Beschlussentwurf über eine Richtlinie zur Erprobung gemäß § 137e SGB V – „Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen“ – eingeleitet. Ziel ist die Einholung schriftlicher Stellungnahmen, bevor abschließend über die Erprobungs-Richtlinie entschieden wird. Zur Abgabe einer Stellungnahme erhalten Gelegenheit: die Bundesärztekammer, einschlägige Fachgesellschaften (sowohl in der AWMF organisierte als auch nicht in der AWMF organisierte gemäß der Liste nach 1. Kapitel § 9 Absatz 5 VerfO), maßgebliche Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller sowie jeweils betroffene Medizinproduktehersteller. Die Frist für die Abgabe der schriftlichen Stellungnahme beträgt vier Wochen ab Versand.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5633