Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Freigabe des Abschlussberichtes des IQTIG zur Datenvalidierung 2021 zum Erfassungsjahr 2020

05. Oktober 2022QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 5. Oktober 2022 betrifft die Freigabe und Veröffentlichung des Abschlussberichts des IQTIG zur Datenvalidierung 2021 (Erfassungsjahr 2020).

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA hat die Veröffentlichung des Berichts auf der IQTIG-Website (www.iqtig.org) gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 der QSKH-RL beschlossen.

Der freigegebene Bericht trägt den Titel "Bericht zur Datenvalidierung 2021 (gemäß QSKH-RL) Erfassungsjahr 2020" und wurde im Auftrag des G-BA vom IQTIG erstellt (Stand: 27. Juli 2022).

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die 30 dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche des Erfassungsjahres 2011 im Jahr 2012 fortzuführen. Dies geschieht aufgrund weiterhin auffälliger Ergebnisse in diesen Leistungsbereichen, die eine weitergehende Analyse und ggf. qualitätsverbessernde Maßnahmen erfordern, um die Qualität der Versorgung und Patientensicherheit zu stärken.

Die Beratungen über die Aussetzung oder Aufnahme von Leistungsbereichen im Folgejahr werden fortgesetzt, insbesondere unter dem Aspekt einer sektorenübergreifenden Erfassung.

Im Rahmen der Weiterentwicklung werden in einzelnen Leistungsbereichen Änderungen im QS-Filteralgorithmus und in den Datensätzen der QS-Dokumentation vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist der Leistungsbereich Karotis-Rekonstruktion, der ab 2012 auch interventionelle/kathetergestützte Verfahren (PTA mit oder ohne Stent-Implantation) umfasst und in Karotis-Revaskularisation umbenannt wird. Für das Einführungsjahr sind diese neuen Verfahren vom Strukturierten Dialog ausgenommen. Details zu den Änderungen sind dem Bericht der Institution nach § 137a SGB V auf www.sqg.de zu entnehmen.

Der Beschluss zur Fortführung der Leistungsbereiche und der damit verbundenen Änderungen in der Anlage 1 der QSKH-RL erfolgte im Plenum am 23. Juni 2011. Die Institution nach § 137a SGB V wurde beauftragt, die Spezifikationsänderungen (Spez. 15) umzusetzen. Die Patientenvertretung hat den Beschluss mitgetragen, und die Beteiligten nach § 137 Abs. 1 Satz 3 SGB V haben ein positives Votum abgegeben.

Die aktualisierte Anlage 1 zur QSKH-RL und die angepassten Spezifikationen für QS-Filter und QS-Dokumentationssoftware werden ab dem 30.06.2011 auf der Homepage der Institution nach § 137a SGB V (www.sqg.de) veröffentlicht.

Kernpunkte:

  • Entscheidung: Fortführung der 30 dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche aus 2011 in 2012.
  • Richtlinie: Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL).
  • Begründung: Weiterhin auffällige Ergebnisse in den Leistungsbereichen erfordern Qualitätssicherung.
  • Änderungen: Anpassungen im QS-Filteralgorithmus und Datensätzen, Erweiterung und Umbenennung des Leistungsbereichs Karotis-Rekonstruktion zu Karotis-Revaskularisation.
  • Verfahren: Beratung durch Fachgruppen, AG Externe stationäre QS, Unterausschuss Qualitätssicherung, Plenum des G-BA.
  • Beteiligung: Patientenvertretung, PKV, BÄK, Deutsche Pflegerat.
  • Umsetzung: Institution nach § 137a SGB V setzt Spezifikationsänderungen um und veröffentlicht aktualisierte Dokumente.
  • Veröffentlichung: Aktualisierte Anlage 1 QSKH-RL und Spezifikationen ab 30.06.2011 auf www.sqg.de.
  • Datum des Beschlusses: 23. Juni 2011.

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Beschluss-ID: 5644