Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Anpassung der Übergangsregelung zur außerklinischen Intensivpflege
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen, um die Übergangsregelung zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege anzupassen. Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Geänderte Paragraphen:
- § 1a, Satz 1 – Sprachliche Anpassung: Das Wort „erfolgen“ wird durch das Wort „sollen“ ersetzt und das Wort „erfolgen“ an das Satzende angefügt.
- § 1a, Satz 2 – Streichung des Zeitbezugs „die vor dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden“, wodurch die Übergangsregelung zur außerklinischen Intensivpflege zeitlich angepasst bzw. erweitert wird.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Mit dem Beschluss vom 20. Oktober 2022 passt der G-BA die Übergangsregelung (§ 1a HKP-RL) zur Überleitung der häuslichen Krankenpflege in die außerklinische Intensivpflege an und ermöglicht Verordnungen nach den Regelungen der HKP-RL auch über den 31. Dezember 2022 hinaus. Ziel ist es, mögliche Versorgungsengpässe bei der besonders vulnerablen Patientengruppe der intensivpflegebedürftigen Menschen im Übergangszeitraum vorzubeugen. Die bestehende Frist bleibt unverändert, wonach nach HKP-RL ausgestellte Altverordnungen spätestens am 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit verlieren, da ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch nur noch nach § 37c SGB V besteht. Stellungnahmen führten zu keinen Änderungen des Beschlussentwurfs; Bürokratiekosten entstehen nicht.
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