Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2023
Zusammenfassung
Zusammenfassung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. November 2022 beschlossen, die Richtlinie zur Kinderonkologie zu ändern. Die Änderung betrifft die Anlage 1 der Richtlinie und dient der Anpassung an die neue Version der ICD-10-GM (Version 2023). Konkret wird in der Anlage 1 überall die Jahresangabe "ICD-10-GM 2022" durch "ICD-10-GM 2023" ersetzt.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Begründung für diesen Beschluss wird auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht.
Kurz gesagt: Es handelt sich um eine formale Aktualisierung der Richtlinie zur Kinderonkologie, um die aktuelle ICD-10-GM Version (2023) in Anlage 1 zu berücksichtigen. Es ist keine inhaltliche Änderung der Richtlinie selbst, sondern eine Anpassung an eine neue Klassifikationssystematik.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 2. November 2022 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) beschlossen. Diese Änderung betrifft die Anpassung der Anlage 1 der KiOn-RL an die ICD-10-GM Version 2023.
Hintergrund:
Die jährliche Aktualisierung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) macht eine Anpassung der in der KiOn-RL verwendeten ICD-Kodes erforderlich.
Details der Anpassung:
In der Anlage 1 der KiOn-RL, die ICD-Kodes für onkologisch-hämatologische (Liste 1) und nicht onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen (Liste 2) festlegt, wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Liste 1: Der Kode C44.5 (Sonstige bösartige Neubildungen der Haut: Haut des Rumpfes) wurde in die Subkodes C44.50 (Perinalhaut) und C44.59 (Haut sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes) aufgeteilt.
- Liste 2:
- Der Kode B00.7 (Infektionen durch Herpesviren [Herpes simplex]: Disseminierte Herpesvirus-Krankheit) wurde in die Subkodes B00.70 (Sepsis durch Herpesviren) und B00.78 (Sonstige disseminierte Herpesvirus-Krankheit) aufgeteilt.
- Der Kode B44.7 (Aspergillose: Disseminierte Aspergillose) wurde in die Subkodes B44.70 (Sepsis durch Aspergillus) und B44.78 (Sonstige disseminierte Aspergillose) aufgeteilt.
- Der Kode B45.7 (Kryptokokkose: Disseminierte Kryptokokkose) wurde in die Subkodes B45.70 (Sepsis durch Cryptococcus) und B45.78 (Sonstige disseminierte Kryptokokkose) aufgeteilt.
Diese Änderungen sind Ausdifferenzierungen bestehender Kodeinhalte und verändern nicht den Inhalt, die Systematik oder den Anwendungsbereich der KiOn-RL. Es entstehen keine neuen oder geänderten Informationspflichten für Leistungserbringer und somit keine Bürokratiekosten.
Verfahren:
Das BfArM stellte Aktualisierungsbedarf fest. Der Unterausschuss Qualitätssicherung nahm die Anpassung gemäß § 8 KiOn-RL und § 4 Abs. 2 Satz 2 VerfO des G-BA vor, da der Kerngehalt der Richtlinie nicht berührt ist. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat wurden beteiligt und äußerten keine Bedenken. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit musste nicht beteiligt werden, da keine personenbezogenen Daten betroffen sind.
Fazit:
Der Beschluss zur Anpassung der Anlage 1 der KiOn-RL an die ICD-10-GM 2023 wurde vom Unterausschuss Qualitätssicherung gefasst und von der Patientenvertretung und der Ländervertretung mitgetragen.
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