Zum Inhalt

Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie bezüglich der Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 der Richtlinie

17. November 2022Veranlasste LeistungenAußerklinische IntensivpflegeIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. November 2022 ein Beratungsverfahren gemäß Kapitel 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 seiner Verfahrensordnung eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) bezüglich der Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 der Richtlinie. Mit der Durchführung des Beratungsverfahrens wurde der Unterausschuss Veranlasste Leistungen beauftragt, wobei ein beigefügter Zeitplan zugrunde gelegt wird. Die Richtlinie selbst wird durch diesen Beschluss nicht geändert; er dient vielmehr der Vorbereitung einer möglichen Überarbeitung.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5737