Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2023
Zusammenfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 7. Dezember 2022 ändert die Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen. Konkret wird Anlage 1 der Richtlinie angepasst, indem die Angabe "OPS 2022" durch "OPS 2023" ersetzt wird. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Begründung für diesen Beschluss wird auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.
Kurz gesagt: Der G-BA passt die Richtlinie für minimalinvasive Herzklappeninterventionen an, indem er in Anlage 1 die Bezugnahme auf den Operationsschlüssel von 2022 auf 2023 aktualisiert. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2023.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung: Der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 7. Dezember 2022 eine Änderung der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL) beschlossen. Diese Änderung betrifft die Anpassung der Anlage 1 der MHI-RL an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2023.
Grund für die Anpassung ist die jährliche Aktualisierung des OPS durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Eine Prüfung des BfArM ergab, dass sich die in der MHI-RL verwendeten OPS-Kodes mit dem OPS 2023 nicht geändert haben. Daher beschränkt sich die Anpassung der Anlage 1 auf die Aktualisierung der Jahreszahl in der Tabelle.
Es entstehen durch diese Anpassung keine neuen oder geänderten Informationspflichten für Leistungserbringer und somit keine Bürokratiekosten.
Die Patientenvertretung und die Ländervertretung tragen den Beschluss mit. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat äußerten keine Bedenken.
Kernpunkte:
- Entscheidung: Änderung der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
- Richtlinie: Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
- Gremium: Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA
- Datum: 7. Dezember 2022
- Thema: Anpassung der Anlage 1 der MHI-RL an den OPS 2023
- Inhaltliche Änderung: Aktualisierung der Jahreszahl in der Tabelle der Anlage 1, keine Änderung der OPS-Kodes selbst.
- Begründung: Jährliche OPS-Aktualisierung durch BfArM, Kodes in MHI-RL bleiben im OPS 2023 unverändert.
- Bürokratiekosten: Keine neuen Bürokratiekosten
- Beteiligung: Patientenvertretung, Ländervertretung, Verband der privaten Krankenversicherung, Bundesärztekammer, Deutscher Pflegerat beteiligt und ohne Bedenken.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr