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Ermittlung der an der Erprobung der Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene im Rahmen der Behandlung von Sprunggelenkfrakturen beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –

15. September 2022MethodenbewertungErprobungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Bei dieser Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. September 2022 handelt es sich um eine Aufforderung zur Meldung im Zusammenhang mit der neu beschlossenen Erprobungs-Richtlinie zur Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene bei Sprunggelenkfrakturen (Inkrafttreten: 9. Dezember 2022). Hintergrund ist die Feststellung, dass der Nutzen der Methode zwar noch nicht hinreichend belegt ist, sie jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative besitzt; die Erprobung soll den Nutzen auf einem für spätere Richtlinienentscheidungen ausreichend sicheren Erkenntnisniveau klären.

Die Bekanntmachung selbst ändert keine Paragraphen der Richtlinie, sondern setzt das Wahlrecht nach § 137e Absatz 5 Satz 2 SGB V um: Betroffene Medizinproduktehersteller sowie Unternehmen mit wirtschaftlichem Interesse an der Erbringung der Methode zu Lasten der Krankenkassen können bis zum 9. Februar 2023 beim G-BA erklären, ob sie selbst – auf eigene Kosten – eine unabhängige wissenschaftliche Institution zur wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Erprobung beauftragen möchten, statt dies dem G-BA auf dessen Kosten zu überlassen. Der Absichtserklärung (nach vorgegebenem Muster) ist eine vollumfassende Vollmacht der Kontaktperson beizufügen; zudem sind Unterlagen zum Medizinprodukt einzureichen (Bezeichnung und Beschreibung, Einbindung in die Methode, Zweckbestimmung, technische Gebrauchsanweisung).

Nach Fristablauf wird der G-BA den gemeldeten Herstellern und Unternehmen mitteilen, welche weiteren Anbieter ebenfalls ihre Bereitschaft zur Beauftragung auf eigene Kosten erklärt haben.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5765