Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2023

15. Dezember 2022QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Dezember 2022 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie beschlossen. Diese Änderung betrifft die Anpassung der Anlage 1 ("Herzchirurgische Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen") an den neuen OPS-Katalog 2023. Konkret wird in Anlage 1 die Angabe "OPS 2022" durch "OPS 2023" ersetzt und der Kode "5-38a.9" (endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: V. cava) gestrichen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Begründung für diesen Beschluss ist auf der Webseite des G-BA verfügbar. Der Beschluss wurde am 15. Dezember 2022 gefasst.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Dezember 2022 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL) beschlossen. Die Änderung betrifft die Anpassung der Anlage 1 der KiHe-RL an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2023. Dies ist aufgrund der jährlichen Aktualisierung des OPS durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig.

Im Zuge der Anpassung wurden folgende Änderungen in Anlage 1 vorgenommen:

  1. Erweiterung ohne inhaltliche Änderung: Der OPS-Kode 5-377.n2 (Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: System zur Stimulation des Leitungssystems: mit 1 Elektrode) wurde neu in die Anlage 1 aufgenommen. Diese Ergänzung stellt eine detailliertere Differenzierung innerhalb eines bereits in der Richtlinie abgebildeten Kodebereichs dar und ändert den Anwendungsbereich der Richtlinie nicht.

  2. Inhaltliche Änderung mit Reduzierung des Anwendungsbereichs: Der OPS-Kode 5-38a.9 (Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: V. cava) wurde aus der Anlage 1 gestrichen. Diese Streichung resultiert aus der Ausdifferenzierung dieses Kodes im OPS 2023 in Subkodes (5-38a.90, 5-38a.92, 5-38a.9x) für Stent-Prothesen ohne und mit Klappenfunktion sowie eine Restklasse. Diese neuen Subkodes beschreiben interventionelle Verfahren, die aufgrund der benötigten Schleusengrößen und des Therapiekontexts (end-stage Therapie bei Erwachsenen) als nicht relevant für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren angesehen werden. Der G-BA behält sich vor, den Kodebereich in den Folgejahren hinsichtlich neuer Entwicklungen zu beobachten und gegebenenfalls erneut zu prüfen.

Der Beschluss verursacht keine neuen Bürokratiekosten. Patientenvertretung und Ländervertretung tragen den Beschluss mit, und es gab keine Bedenken von Seiten des Verbandes der privaten Krankenversicherung, der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerats.

Kernpunkte:

  • Richtlinie: Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
  • Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Datum des Beschlusses: 15. Dezember 2022
  • Thema: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2023
  • Wesentliche Änderungen Anlage 1:
    • Aufnahme OPS-Kode 5-377.n2 (Erweiterung ohne inhaltliche Änderung)
    • Streichung OPS-Kode 5-38a.9 (Reduzierung des Anwendungsbereichs)
  • Begründung für Streichung OPS-Kode 5-38a.9: Nicht relevant für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Geräte, Therapiekontext)
  • Auswirkungen: Keine neuen Bürokratiekosten
  • Zustimmung: Patienten- und Ländervertretung, keine Bedenken von weiteren Beteiligten

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 5796