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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderung des Beschlusses vom 17. Dezember 2020

19. Januar 2023QualitätssicherungStationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Anpassung und Präzisierung der personellen Anforderungen an den Pflegedienst in der kinderherzchirurgischen Versorgung innerhalb der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL). Insbesondere werden die Qualifikationsvoraussetzungen für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sowie Übergangsregelungen für erfahrenes Personal detailliert neu gefasst.

Der Beschluss ändert die Richtlinie wie folgt:

  • § 4 Absatz 5 – Neufassung der Anforderungen an den Pflegedienst der kinderkardiologischen Intensiveinheit; dies betrifft die Anerkennung der neuen Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/-mann mit Vertiefung Pädiatrie), den Nachweis von 1260 Stunden Akutversorgung sowie die Definition zulässiger Fachweiterbildungen und Quotenregelungen für fachfremdes Personal.
  • § 4 Absatz 6 – Festlegung der Weiterbildungsquote (40 Prozent) und detaillierte Regelung der Anrechenbarkeit von langjährig erfahrenen Pflegekräften (Stichtagsregelung 1. Januar 2019) auf diese Quote.
  • § 4 Absatz 7 – Konkretisierung der Qualifikationsanforderungen an die Stationsleitung, einschließlich der ab 2029 zusätzlich erforderlichen fachspezifischen Weiterbildung.
  • § 4 Absatz 8 – Festlegung des Soll-Standards für die Besetzung jeder Schicht mit mindestens einer pädiatrisch fachweitergebildeten Pflegekraft.
  • Anlage 1 (Checkliste) – Umfassende Neufassung der Nummern 1.2.1 bis 1.2.8 sowie Anpassung der Nummerierung und Verweise, um die oben genannten personellen Anforderungen in das Prüfverfahren der Qualitätssicherung zu überführen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses vom 19. Januar 2023:

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss passt die Qualitätsanforderungen an das Pflegepersonal in der Kinderherzchirurgie (KiHe-RL) an das neue Pflegeberufegesetz an, um das hohe Versorgungsniveau trotz der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung zu sichern.

Betroffene Patientengruppen und Leistungen Die Regelungen betreffen hochvulnerable Patienten (Neugeborene, Kinder und Jugendliche) auf fachgebundenen kinderkardiologischen Intensiveinheiten.

Wichtige Änderungen Neben spezialisierten Kinderkrankenpflegern dürfen nun auch generalistisch ausgebildete „Pflegefachfrauen/-männer“ eingesetzt werden, sofern sie einen Vertiefungseinsatz in der Pädiatrie sowie mindestens 1.260 Stunden praktische Erfahrung in der pädiatrischen Akutversorgung nachweisen. Für Pflegekräfte mit Abschlüssen nach altem Recht (KrPflG) gilt ein Bestandsschutz, während für fachfremde Vertiefungen strenge Quoten (max. 20 %) und zusätzliche Weiterbildungsanforderungen festgelegt wurden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 5855