Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2021 der KBV

16. März 2023QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. März 2023 beschlossen, den Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung für das Jahr 2021 zu veröffentlichen. Dieser Bericht, der gemäß § 13 Absatz 3 der Qualitätsprüfungs-Richtlinie erstellt wurde, beinhaltet Ergebnisse von Stichprobenprüfungen in den Bereichen konventionelle Röntgendiagnostik, Computertomographie, Kernspintomographie und Arthroskopie. Trotz der COVID-19-Pandemie wurden im Jahr 2021 892 Ärzte geprüft, wobei der Stichprobenumfang im Vergleich zum Vorjahr erhöht wurde. Der Bericht zeigt, dass in den meisten Fällen "keine oder geringe Beanstandungen" festgestellt wurden, insbesondere in der Computertomographie, wo keine erheblichen oder schwerwiegenden Mängel auftraten. Für Bereiche mit erheblichen oder schwerwiegenden Beanstandungen wurde eine Mängelanalyse durchgeführt, um potenzielle Verbesserungsbereiche in den Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien zu identifizieren. Der G-BA kommentierte den Bericht positiv, insbesondere die Durchführung der Prüfungen unter erschwerten Bedingungen, wies aber auf die noch begrenzte Aussagekraft der Mängelanalyse aufgrund geringer Fallzahlen in einigen Bereichen hin.

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Beschluss-ID: 5923