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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor

16. März 2023BedarfsplanungÄrzteIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor innerhalb der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL). Ziel ist die Aktualisierung der Verhältniszahlen und Berechnungsfaktoren für die vertragsärztliche Versorgung auf Basis aktueller Bevölkerungs- und Abrechnungsdaten.

Die Richtlinie wird wie folgt geändert:

  • § 11 (Absatz 4 Satz 1) – Die allgemeine Verhältniszahl für die Arztgruppe der Hausärzte wird von 1.607 auf 1.616 angepasst.
  • § 12 (Absatz 4 Satz 1) – Die Tabelle der allgemeinen Verhältniszahlen für die fachärztliche Versorgung (u. a. Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Psychotherapeuten) wird vollständig neu gefasst und nach den sechs verschiedenen Raumtypen differenziert.
  • § 13 (Absatz 4) – Die allgemeinen Verhältniszahlen für die spezialisierte fachärztliche Versorgung (Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen) werden aktualisiert.
  • § 14 (Absatz 4) – Die allgemeinen Verhältniszahlen für die gesonderte fachärztliche Versorgung (u. a. Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Pathologen, Strahlentherapeuten) werden angepasst.
  • § 65 (Satz 1) – Die Tabelle zur schrittweisen Anpassung der allgemeinen Verhältniszahl für Hausärzte wird aktualisiert und bis zum Zeitraum 2026/2027 fortgeschrieben.
  • Anlage 4 – Es erfolgen umfangreiche redaktionelle und inhaltliche Anpassungen: Überschriften werden präzisiert, ein Lesehinweis zu Altersklassen eingefügt und die Rundungsregeln für Berechnungsfaktoren geändert. Zudem werden die Tabellen für die aktuellen Alters- und Geschlechtsfaktoren (AGF-A) sowie die bundesweiten Morbiditätsfaktoren (AGMF-B) auf Basis des Datenstandes vom 31. Dezember 2021 für den Zeitraum bis Juni 2025 neu gefasst.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:

Zusammenfassung Dieser Beschluss des G-BA dient der turnusmäßigen Aktualisierung der Bedarfsplanungs-Richtlinie zum 1. Juli 2023, um die vertragsärztliche Versorgung an die aktuelle Bevölkerungsstruktur anzupassen. Kern der Änderung ist die Neuberechnung der allgemeinen Verhältniszahlen sowie der Alters-, Geschlechts- und Morbiditätsfaktoren (AGMF) für alle Arztgruppen auf Basis aktueller Daten. Ziel ist es, durch diese technischen Anpassungen eine bedarfsgerechte Verteilung von Arztstellen sicherzustellen, ohne dabei neue bürokratischen Lasten für die Leistungserbringer zu erzeugen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 5929