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Ermittlung der an der Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls bei Pseudarthrosen beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –

19. Januar 2023MethodenbewertungErprobungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Vorbereitung einer Erprobungsstudie zum niedrigdosierten gepulsten Ultraschall bei Pseudarthrosen und fordert relevante Marktakteure zur Mitwirkung auf. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fordert betroffene Medizinproduktehersteller und Unternehmen mit wirtschaftlichem Interesse auf, bis zum 21. Juni 2023 zu erklären, ob sie die wissenschaftliche Begleitung der Erprobung auf eigene Kosten beauftragen wollen. Zudem werden die Unternehmen gebeten, technische Unterlagen und Beschreibungen zu den eingesetzten Medizinprodukten einzureichen, um die Durchführung der Erprobungs-Richtlinie vorzubereiten.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5980