Mutterschafts-Richtlinien: Prüfung des Zeitpunkts des Screenings auf Hepatitis B im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschafts-Richtlinien

20. April 2023FamilienplanungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Optimierung des Screenings auf Hepatitis B im Rahmen der Schwangerenvorsorge, um durch eine frühzeitigere Untersuchung und anschließende Maßnahmen das Risiko einer Virusübertragung auf das Neugeborene zu minimieren. Hierzu werden die Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) angepasst, um den Zeitpunkt der Untersuchung flexibler zu gestalten und klare Handlungsempfehlungen bei positiven Befunden zu integrieren.

Die Änderungen umfassen folgende Punkte:

  • Abschnitt C Nummer 1 – Die Untersuchung auf Hepatitis B-Virus-Antigen (HBsAg) wird explizit in den Katalog der serologischen Untersuchungen aufgenommen. Es wird klargestellt, dass jeder Schwangeren dieses Screening empfohlen werden soll, es sei denn, eine Immunität ist bereits nachgewiesen. Zudem werden Vorgaben zur Mitbehandlung durch Fachärzte bei positivem Befund, zur unmittelbaren Immunisierung des Neugeborenen sowie zur Impfempfehlung für exponierte, nicht geimpfte Schwangere eingefügt.
  • Abschnitt C Nummer 4 – Diese Nummer, welche die Untersuchung auf HBsAg bisher separat und zeitlich eingegrenzt regelte, wird gestrichen.
  • Anlage 3 (Mutterpass) – Auf den Seiten 8 und 24 wird die starre Zeitangabe „(32.–40. SSW)“ bei der Untersuchung auf Hepatitis B gestrichen, um eine frühere Testung im Schwangerschaftsverlauf zu ermöglichen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:

Hauptinhalt und Ziel Ziel des Beschlusses ist die Anpassung des Zeitpunkts für das Hepatitis-B-Screening (HBsAg-Test) in der Schwangerschaftsvorsorge an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Durch eine frühere Diagnose soll bei hoher Viruslast rechtzeitig eine antivirale Therapie eingeleitet werden können, um das Risiko einer Virusübertragung von der Mutter auf das Kind (vertikale Transmission) effektiver zu senken.

Betroffene Patientengruppen und Leistungen Die Änderung betrifft alle gesetzlich versicherten Schwangeren im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL). Die Durchführung des Screenings sowie die anschließende Dokumentation im Mutterpass sind zentrale Bestandteile der betroffenen Leistungen.

Wichtige Änderungen Der Zeitpunkt des Screenings wird von „nach der 32. Schwangerschaftswoche“ auf einen „möglichst frühen Zeitpunkt“ in der Schwangerschaft vorverlegt (idealerweise vor der 28. Woche). Dies ermöglicht bei Bedarf eine rechtzeitige medikamentöse Behandlung der Mutter, während die etablierte aktiv-passive Immunisierung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt weiterhin als Schutzmaßnahme bestehen bleibt.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 5984