Qualitätsmanagement-Richtlinie: Aktualisierung und weitere Änderungen
Zusammenfassung
Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. April 2023 ändert die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL).
Wesentliche Änderungen:
- Teil B der QM-RL:
- Der Anwendungsbereich wird erweitert, sodass er sich nun auf alle "an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer" bezieht und nicht mehr nur auf bestimmte Gruppen wie Vertragsärzte, -psychotherapeuten und MVZ.
- Die zu beachtenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen für Praxisabläufe werden in § 3 konkretisiert und umfassen nun detailliert verschiedene Behandlungs-, IP-, FU-, ZE-, Festzuschuss-, KFO- und PAR-Richtlinien, den Bundesmantelvertrag BMV-Z, das Strahlenschutzgesetz/Verordnung sowie Hygienevorgaben für Zahnarztpraxen.
- Anlage 1 Abschnitt I der QM-RL:
- Dieser Abschnitt wird vollständig durch einen neuen Fragenkatalog ersetzt. Dieser detaillierte Fragenkatalog dient der regelmäßigen Erhebung und Darstellung des aktuellen Stands des internen Qualitätsmanagements in Praxen und Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung. Die Fragen umfassen verschiedene Aspekte des QM, wie z.B. die Definition von Qualitätszielen, Selbstbewertung, Kennzahlen, Dokumentation, Prozesse, Verantwortlichkeiten, Schnittstellenmanagement, Checklisten, Teambesprechungen, Fortbildung, Patientenbefragungen, Beschwerdemanagement, Patienteninformation, Risikomanagement, Fehlerkultur, Notfallmanagement, Hygiene und Arzneimitteltherapiesicherheit.
Inkrafttreten:
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Begründung des Beschlusses wird auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aktualisierung der QM-RL durch den G-BA eine Präzisierung und Erweiterung der Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung darstellt, insbesondere durch einen detaillierten Fragenkatalog zur Selbstbewertung in Anlage 1.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Die tragenden Gründe beziehen sich auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. April 2023 zur Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL).
Eckpunkte der Entscheidung:
Die Aktualisierung und Änderung der QM-RL erfolgte aufgrund folgender Hauptpunkte:
- Neue gesetzliche Grundlagen zum Strahlenschutz: Anpassung an das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung.
- Neue PAR-Richtlinie: Berücksichtigung der "Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen".
- Erfahrungen aus der QM-Datenerhebung in der vertragsärztlichen Versorgung: Optimierung der Erhebungsinstrumente basierend auf der ersten Durchführung.
- Redaktionelle Anpassungen: Klarstellungen und Folgeänderungen.
Änderungen im Detail:
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Teil B der QM-RL (Sektorspezifische Konkretisierungen):
- Vertragsärztliche Versorgung (§ 1 Satz 1): Sprachliche Vereinheitlichung zur Klarstellung, dass die QM-RL auch für "Ermächtigte" gilt.
- Vertragszahnärztliche Versorgung (§ 3 Satz 1): Anpassung an die aktuelle Rechtslage, insbesondere im Hinblick auf den Strahlenschutz und die PAR-Richtlinie.
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Anlage 1 Abschnitt I (Fragen zur QM-Umsetzung in der vertragsärztlichen Versorgung):
- Frage A & Frage B: Sprachliche Vereinheitlichung und redaktionelle Ergänzung zur Auswertung der Angaben.
- Frage 2: Redaktionelle Ergänzung einer Antwortoption für Psychologische Psychotherapeuten und Anpassung an die aktuelle STIKO-Empfehlung.
- Frage 7: Redaktionelle Differenzierung zwischen Psychotherapeuten und anderen Therapeuten sowie Berücksichtigung relevanter Schnittstellen und häufig genannter Beispiele.
- Frage 9 (gestrichen): Technische Änderung, da die Frage redundant zu Frage A war. Nummerierung der nachfolgenden Fragen verschiebt sich.
- Fragen 10-12 & 13-15, 17, 25 & 16: Technische Änderungen in Form von Sprungfragen und redaktionelle Ergänzung für Psychologische Psychotherapeuten (Frage 16).
- Frage 18: Redaktionelle Ergänzung der beispielhaften Aufzählung.
- Frage 20: Technische Korrektur.
- Frage 21: Redaktionelle Ergänzung zur Antwortoption bzgl. Umgang mit Suizidalität/Krisensituationen.
- Frage 24: Redaktionelle Ergänzung einer Antwortoption für Einrichtungen ohne Schmerzpatienten.
- Frage 25: Ergänzende Frage zum postoperativen Akutschmerzmanagement für Einrichtungen mit entsprechenden Interventionen.
Bürokratiekosten:
Durch die Änderungen entstehen einmalige Bürokratiekosten in Höhe von geschätzt 1.238.204 Euro für die Leistungserbringer aufgrund der Einarbeitung in die geänderten Vorgaben der Anlage 1.
Verfahrensablauf und Fazit:
Der Beschlussentwurf wurde von der Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement erarbeitet und im Unterausschuss Qualitätssicherung beraten. Beteiligt waren verschiedene Organisationen wie der PKV-Verband, Bundesärztekammer, etc. Ein Stellungnahmeverfahren mit dem Datenschutzbeauftragten war nicht erforderlich, da es sich um redaktionelle und technische Änderungen handelte. Patienten- und Ländervertretung tragen den Beschluss mit. Die beteiligten Organisationen äußerten keine Bedenken.
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