Beauftragung IQTIG: Weiterentwicklung der Empfehlungen des IQTIG für die öffentliche Berichterstattung einschließlich der Kriterien für die Prüfung und eine transparente Prozessgestaltung

03. Mai 2023QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Kernaussage:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Weiterentwicklung seiner Empfehlungen für die öffentliche Berichterstattung im Gesundheitswesen. Der Fokus liegt dabei auf der einrichtungsbezogenen Veröffentlichung von Qualitätsdaten und der transparenten Gestaltung des Prüfprozesses.

Wichtigste Punkte des Auftrags an das IQTIG:

  • Weiterentwicklung der Empfehlungen für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung: Dies beinhaltet sowohl die Aktualisierung der Kriterien zur Beurteilung der Qualitätsergebnisse auf ihre Eignung zur Veröffentlichung als auch die klare Darstellung des jährlichen Prüfprozesses.
  • Einbeziehung zusätzlicher Datenquellen: Die Weiterentwicklung soll folgende Datenquellen berücksichtigen:
    • Qualitätsergebnisse von Vertragsärzten und -zahnärzten (DeQS-RL).
    • Daten gemäß Richtlinien nach §136 und §136a SGB V.
    • Daten zu Mindestmengenregelungen (§136b SGB V).
    • Relevante Qualitätsdaten aus den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (Qb-R).
  • Entwicklung eines Kriterienkatalogs: Das IQTIG soll klare Kriterien definieren, um die Eignung von Qualitätsdaten für die einrichtungsbezogene Veröffentlichung festzustellen. Die Risikoadjustierung soll dabei berücksichtigt werden.
  • Transparente Prozessbeschreibung: Der jährliche Prüf- und Bewertungsprozess soll detailliert und grafisch dargestellt werden, inklusive Verantwortlichkeiten, Fristen und der Einbindung von Experten.
  • Vorgehen für "eingeschränkte" Daten: Es soll ein Verfahren entwickelt werden, um zu prüfen, ob und wie Qualitätsdaten, die zunächst als nicht voll veröffentlichungswürdig eingestuft wurden, doch noch veröffentlicht werden können.
  • Entwicklung eines Berichtsformats: Das IQTIG soll ein übersichtliches Berichtsformat entwickeln, das dem G-BA als Grundlage für seine jährlichen Entscheidungen dient. Die Berichte sollen nach Sektoren (sektorenübergreifend oder -bezogen) und QS-Verfahren gegliedert sein.
  • Hintergrund und Ziele: Der Auftrag basiert auf §136a Absatz 6 SGB V und zielt darauf ab, die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen, Patienten und überweisende Ärzte bei der Leistungserbringerwahl zu unterstützen, die Patientenberatung zu verbessern und Leistungserbringer zur Qualitätsverbesserung zu motivieren.
  • Frist: Das IQTIG muss den Bericht bis zum 4. Februar 2024 vorlegen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der G-BA das IQTIG beauftragt, die Grundlagen für eine umfassendere und transparentere öffentliche Berichterstattung über die Qualität von Gesundheitsleistungen zu schaffen, indem zusätzliche Datenquellen und klare Kriterien für die Veröffentlichung etabliert werden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 5995