Beauftragung IQTIG: Weiterentwicklung der Empfehlungen des IQTIG für die öffentliche Berichterstattung einschließlich der Kriterien für die Prüfung und eine transparente Prozessgestaltung
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit diesem Beschluss das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt, Empfehlungen für die öffentliche, einrichtungsbezogene Berichterstattung gemäß der Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (süQbT-RL) weiterzuentwickeln.
Das IQTIG soll insbesondere Kriterien zur Prüfung der Veröffentlichungsfähigkeit von Qualitätsdaten erarbeiten, einen transparenten jährlichen Prüfprozess darlegen und ein aussagekräftiges Berichtsformat für die sektorenübergreifende Darstellung von Qualitätsergebnissen entwickeln. Ziel des Auftrags ist es, die Transparenz der Versorgung zu erhöhen und Patienten sowie einweisende Ärzte durch risikoadjustierte Vergleiche bei der Auswahl von Leistungserbringern zu unterstützen. Der entsprechende wissenschaftliche Bericht des Instituts ist dem G-BA bis zum 4. Februar 2024 vorzulegen.
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