Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie: Aufhebung des Leistungsbereichs Computertomographie

12. Mai 2023QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 12. Mai 2023 beschlossen, die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL) zu ändern und den Leistungsbereich Computertomographie (CT) aufzuheben.

Kernpunkte der Änderung sind:

  • Die QBR-RL bezieht sich zukünftig nur noch auf die konventionelle Röntgendiagnostik. Alle Verweise auf die Computertomographie werden aus der Richtlinie gestrichen.
  • § 2 der QBR-RL, der sich vermutlich auf CT bezog, wird aufgehoben.
  • Die nachfolgenden Paragraphen und Anlagen werden neu nummeriert.
  • Die Qualitätskriterien in der Richtlinie werden angepasst, um nur noch die Röntgendiagnostik zu berücksichtigen.

Übergangsregelungen:

  • Für zufallsgesteuerte Stichprobenprüfungen bis einschließlich 2023 und anlassbezogene Stichprobenprüfungen wird die QBR-RL in der Fassung von 2019 weiterhin angewendet.
  • Für das Kalenderjahr 2023 entfällt die Berichtspflicht für den Leistungsbereich Computertomographie.

Inkrafttreten:

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Begründung:

Die detaillierten Gründe für diesen Beschluss werden auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der G-BA die Qualitätsbeurteilung in der Radiologie vereinfacht, indem er den Bereich der Computertomographie aus der QBR-RL herausnimmt und sich zukünftig auf die Qualitätsbeurteilung der konventionellen Röntgendiagnostik konzentriert.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 12. Mai 2023 eine Änderung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL) beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Aufhebung des Leistungsbereichs Computertomographie im Rahmen der Stichprobenprüfungen gemäß § 135b Abs. 2 SGB V. Begründet wird dies damit, dass die Qualität der Computertomographie-Leistungen in Stichprobenprüfungen der Vorjahre durchweg positiv bewertet wurde und auch eine zeitweise Aussetzung der Prüfungen keine negativen Auswirkungen zeigte. Ziel der Aufhebung ist die Reduzierung von Bürokratieaufwand. § 8 der QBR-RL wurde angepasst, um eine veraltete Übergangsregelung zu entfernen und den KVen die Möglichkeit zu geben, bereits begonnene CT-Prüfungen im Jahr 2023 abzuschließen, wobei für diese Fälle keine Berichterstattung an den G-BA erfolgt. Durch die Aufhebung der Stichprobenprüfung im Bereich Computertomographie werden die jährlichen Bürokratiekosten um rund 13.537 Euro gesenkt.

Kernpunkte:

  • Entscheidung: Aufhebung des Leistungsbereichs Computertomographie in der QBR-RL
  • Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Datum: 12. Mai 2023
  • Richtlinie: Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL)
  • Grund: Durchweg positive Qualitätsbeurteilungen und Ziel der Bürokratieabbau
  • Änderung § 8: Anpassung der Übergangsregelung, Möglichkeit zum Abschluss laufender Prüfungen ohne Berichterstattung
  • Bürokratieabbau: Jährliche Kostenreduktion um ca. 13.537 Euro

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Beschluss-ID: 6016