Ermittlung der an der Erprobung der neuromuskulären Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Vorbereitung einer Erprobungsstudie zur neuromuskulären Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung gemäß der entsprechenden Erprobungs-Richtlinie.
Der G-BA fordert betroffene Medizinproduktehersteller und Unternehmen mit wirtschaftlichem Interesse dazu auf, bis zum 2. Januar 2024 mitzuteilen, ob sie die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung auf eigene Kosten beauftragen wollen. Hierzu werden die Modalitäten für die Abgabe einer entsprechenden Absichtserklärung sowie die einzureichenden Unterlagen (z. B. Produktbeschreibung und Zweckbestimmung) festgelegt. Ziel ist es, die Finanzierung der unabhängigen wissenschaftlichen Institution zu klären, bevor die Studie zur Nutzenbewertung der Methode beginnen kann.
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