Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2024

01. November 2023QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie beschlossen. Die Änderung betrifft die Anlage 1 der Richtlinie und passt diese an die neue ICD-10-GM 2024 an. Konkret werden in der Anlage 1:

  • Überall die Bezeichnung "ICD-10-GM 2023" durch "ICD-10-GM 2024" ersetzt.
  • In der Kodegruppe J80.- die Beschreibung des "Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]" erweitert zu "Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS]".

Die Änderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Begründung für diesen Beschluss wird auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.

Kurz gesagt: Es handelt sich um eine Aktualisierung der Kinderonkologie-Richtlinie, um die neueste Version der ICD-10-GM (2024) zu berücksichtigen und eine präzisere Definition des ARDS in der Kodegruppe J80.- einzuführen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 1. November 2023 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) beschlossen. Diese Änderung betrifft die Anpassung der Anlage 1 der KiOn-RL an die ICD-10-GM Version 2024.

Begründung:

Die Anpassung ist aufgrund der jährlichen Aktualisierung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig geworden. Konkret wurden in der Anlage 1 Liste 2 der KiOn-RL folgende Änderungen vorgenommen:

  • B18.8 (Chronische Virushepatitis): Aufspaltung in die Subkodes B18.80 (Chronische Virushepatitis E) und B18.88 (Sonstige chronische Virushepatitis).
  • J80.- (Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]): Erweiterung des Klassentitels zu "Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS]" und Einführung der Fünfsteller J80.04 (Mildes akutes Atemnotsyndrom des Kindes und Jugendlichen [ARDS]), J80.05 (Moderates akutes Atemnotsyndrom des Kindes und Jugendlichen [ARDS]) und J80.06 (Schweres akutes Atemnotsyndrom des Kindes und Jugendlichen [ARDS]) zur Abbildung von Schweregradabstufungen bei Kindern und Jugendlichen.

Diese Anpassungen sind Ausdifferenzierungen bereits bestehender Kodeinhalte und verändern nicht den Inhalt, die Systematik oder den Anwendungsbereich der Richtlinie. Es entstehen keine neuen oder geänderten Informationspflichten für Leistungserbringer und somit keine Bürokratiekosten.

Der Unterausschuss Qualitätssicherung ist gemäß § 8 KiOn-RL und § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA für diese Anpassungen zuständig, da der Kerngehalt der Richtlinie nicht berührt wird. Die Patientenvertretung, die Ländervertretung sowie der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat tragen den Beschluss bzw. äußerten keine Bedenken.

Kernpunkte:

  • Entscheidung: Anpassung der Anlage 1 der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) an die ICD-10-GM 2024
  • Gremium: Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA
  • Datum: 1. November 2023
  • Richtlinie: Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)
  • Anlass: Jährliche Aktualisierung der ICD-10-GM durch das BfArM
  • Wesentliche Änderungen: Anpassung der ICD-Kodes B18.8 und J80.- in Anlage 1 Liste 2 der KiOn-RL durch Ausdifferenzierung und Erweiterung.
  • Auswirkungen: Keine Änderung des Inhalts, der Systematik oder des Anwendungsbereichs der KiOn-RL, keine Bürokratiekosten.
  • Unterstützung: Patientenvertretung, Ländervertretung, Verband der privaten Krankenversicherung, Bundesärztekammer und Deutscher Pflegerat.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 6265