Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderungen nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2024
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der redaktionellen Anpassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V (ASV-RL) an die Aktualisierungen der ICD-10-GM 2024. Ziel ist die Sicherstellung einer korrekten Kodierung und Benennung von Erkrankungen innerhalb der entsprechenden Anlagen der Richtlinie.
Die Änderungen betreffen folgende Anlagen:
- Anlage 1.1 Buchstabe b (rheumatologische Erkrankungen) – In Teil 1 (Erwachsene) und Teil 2 (Kinder und Jugendliche) wird unter Nummer 1 die Bezeichnung der Erkrankung bei der ICD-10-Kodierung M31.3 von „Wegener-Granulomatose“ in „Granulomatose mit Polyangiitis“ geändert.
- Anlage 2 Buchstabe l (Pulmonale Hypertonie) – In Nummer 1 wird der ICD-10-Code für die primäre pulmonale Hypertonie von „I27.0“ auf „I27.0-“ (mit Platzhalter für weitere Spezifizierungen) angepasst.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Dokuments:
Dieser Beschluss dient der redaktionellen Anpassung der ASV-Richtlinie an die aktualisierte ICD-10-GM 2024, ohne dabei den Leistungsumfang oder den Kerngehalt der Richtlinie zu verändern. Betroffen sind die Anlagen für rheumatologische Erkrankungen (Aktualisierung der Bezeichnung „Wegener-Granulomatose“ zu „Granulomatose mit Polyangiitis“) sowie für pulmonale Hypertonie (Differenzierung des Kodes I27.0). Die Änderungen stellen sicher, dass die Kodierung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung weiterhin dem aktuellen Stand der amtlichen Diagnoseklassifikation entspricht.
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