DMP-Anforderungen-Richtlinie: Patientenschulungen im Videoformat (§ 4)
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Modernisierung der Durchführung von Patientenschulungen innerhalb strukturierter Behandlungsprogramme durch die Einführung digitaler Formate in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL). Ziel ist es, die Flexibilität bei der Erbringung von Schulungsleistungen zu erhöhen und den Zugang für Versicherte durch Videoschulungen zu erleichtern.
Im Beschluss wird folgender Paragraph geändert:
- § 4 Abs. 3a – Es wird ein neuer Absatz eingefügt, der die Durchführung von Schulungen im Videoformat (Videokonferenz oder Webinar mit synchroner Interaktion in Echtzeit) ermöglicht. Dabei werden spezifische Anforderungen an die Curricula (z. B. Eignung der Anteile, Kompetenzen des Personals, Gruppengrößen), die Einhaltung technischer Sicherheitsstandards gemäß dem Bundesmantelvertrag-Ärzte sowie die Verpflichtung zur Vorhaltung eines alternativen Präsenzangebots unter Berücksichtigung der Patientenpräferenz festgelegt.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses vom 16. November 2023:
Hauptinhalt und Ziel Ziel des Beschlusses ist die dauerhafte Flexibilisierung von Patientenschulungen in strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) durch die Einführung von Videoschulungen. Damit soll der Zugang zu Schulungsangeboten verbessert, die Digitalisierung vorangetrieben und insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen oder Patienten in ländlichen Regionen die Teilnahme erleichtert werden.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen Die Änderung betrifft alle Versicherten, die in ein DMP (z. B. Diabetes, Asthma, COPD) eingeschrieben sind und für deren Indikation evaluierte Schulungsprogramme existieren. Die Teilnahme am Videoformat ist freiwillig und erfolgt unter Berücksichtigung der Patientenpräferenz.
Wichtige Änderungen
- Format: Videoschulungen müssen als synchrone Interaktion in Echtzeit (Videokonferenz/Webinar) erfolgen; reine On-demand-Videos sind nicht zulässig.
- Anforderungen: Das Schulungscurriculum muss spezifische Festlegungen für das Videoformat enthalten (z. B. Gruppengröße, Digitalkompetenz der Schulenden), wobei die technischen Standards der Videosprechstunde gelten.
- Präsenzpflicht: Leistungserbringer, die Videoschulungen anbieten, müssen weiterhin zwingend ein paralleles Präsenzangebot vorhalten, um niemanden ohne digitalen Zugang auszuschließen.
- Evaluation: Für bereits im Präsenzformat evaluierte Programme ist bei der Umstellung auf Video keine neue wissenschaftliche Evaluation erforderlich.
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