Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aktualisierung der Patienteninformation zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen- und MRT-Untersuchungen

16. November 2023QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. November 2023 beschlossen, eine Patienteninformation zur Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QP-RL) für Röntgen- und Magnetresonanztomographie (MRT)-Untersuchungen zu veröffentlichen.

Diese Patienteninformation, die als Anlage beigefügt ist und auf der G-BA-Website veröffentlicht wird, klärt Patienten darüber auf, dass die Qualität von Röntgen- und MRT-Untersuchungen regelmäßig durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) überprüft wird. Dabei werden stichprobenartig Behandlungsfälle ausgewählt und von erfahrenen Ärzten begutachtet, um die korrekte Durchführung, Befunderstellung und Dokumentation der Untersuchungen zu prüfen.

Es wird betont, dass bei diesen Prüfungen auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, dies jedoch auf Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB V) und unter Einhaltung des Datenschutzes geschieht. Eine separate Einwilligung der Patienten ist nicht erforderlich. Die Information erläutert, welche Daten (Bilder, Berichte, Patientendaten wie Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer) verwendet werden, wie diese geschützt (verschlüsselte Datenübertragung, Zugriffsbeschränkung innerhalb der KVen, Löschung nach Gebrauch) und wie die Ergebnisse zur Qualitätsverbesserung in der Patientenversorgung genutzt werden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 6313