Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2024

27. November 2023ZahnersatzIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der jährlichen Anpassung der Festzuschussbeträge für Zahnersatz an die aktuelle Preisentwicklung, um die gesetzlich vorgesehenen Anteile der Krankenkassen an den Kosten der Regelversorgung sicherzustellen. Hierzu wird Teil B der Festzuschuss-Richtlinie (Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind) aktualisiert.

  • Teil B – Dieser gesamte Abschnitt („Befunde und zugeordnete Regelversorgungen“) wird vollständig aufgehoben und durch eine neue Fassung ersetzt, welche die ab dem 1. Januar 2024 gültigen Beträge für alle Befundgruppen (1 bis 7) sowie die entsprechenden Festzuschusswerte in den Staffellungen 60 %, 70 %, 75 % und 100 % (Härtefall) enthält.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:

Der G-BA passt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Festzuschüsse für Zahnersatz an die aktuelle Preisentwicklung bei zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen an. Betroffen sind alle gesetzlich versicherten Patienten, die eine befundbezogene Regelversorgung erhalten, wobei die Zuschussbeträge in allen Bonusstufen um einheitlich 4,22 % steigen. Diese turnusmäßige Erhöhung basiert auf den Verhandlungen zwischen Krankenkassen, Zahnärzten und Zahntechnikern über Punktwerte und Materialpreise (BEL II).

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Beschluss-ID: 6318